Nach TAB darf der Vermieter Strom nicht direkt z.b. an Mieter verkaufen. Durch den Aufbau üblicher Zähleranlagen ist das auch gar nicht möglich. Der Vermieter muss (!) den selbst produzierten Strom ( Brennstoffzelle, PV Anlage oder BHKW) entweder für sich selbst nutzen oder zu den derzeit üblichen Konditionen ( derzeit ca 16 ct/KWH, bei 30 Ct/KWH Strompreis) ins öffentliche Netz einspeisen. Da ändert auch eine falsche Einschätzung eines Steuerberaters nichts daran. Es ist gut möglich da es da in 10....20 Jahren Verbesserungen gibt und das Thema Smart Grid konsequent weiterverfolgt wird. Solange aber die Bundesregierung Einnahmen am bisherigen System hat, wird sich daran sicher nichts ändern.
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