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Vitovalor PT2 im Miethaus

Hallo,

ich habe eine nicht-technische Frage: Wir wohnen derzeit in einem Dreiparteien-Miethaus. Die bisherige Anlage "Viesmann Atola 28" muss jetzt erneuert werden.

Ich würde gerne die Vermieterin dazu bringen, eine PT2, einen Charger und eine PV-Anlage zu kaufen. Wie würde dann zukünftig die Abrechnung/Umlage der Kosten erfolgen? Würde der Vermieter dann gewerblich die Anlage betreiben und mit den Mietern Strom/Wärme-Bezugsverträge schließen? Kann die PT2 überhaupt so angeschlossen werden, dass die Strombezüge "hinter" der PT2 auf die Nutzer aufgeteilt werden? Kann man dafür die bisherigen Zähler verwenden? Muss man neue kaufen? Was passiert, wenn einer der Mieter sich umentscheidet und doch lieber Strom vom EVU beziehen möchte? 

Macht dass alles überhaupt Sinn oder bin ich auf dem Holzweg?

Hat das schon jemand hier umgesetzt und kann von seinen Erfahrungen berichten?

 

Viele Grüße aus dem sonnigen Hamburg

Paul

 

10 ANTWORTEN 10

Der Vermieter würde all den produzierten Strom ins öffentliche Netz zu lächerlichen Konditionen einspeisen. Selbes passiert mit PV Strom
Ihr Mieter bezieht ganz normal Strom zu 30 Ct/KWH.

Dein Wunsch selbst preiswert produzierten Strom selbst zu nutzen klappt deshalb in Mietobjekten nicht.



Guten Abend,

warum würde der Vermieter dies tun und nicht den Mietern den Strom verkaufen? Ist dies technisch nicht möglich oder rechtlich oder welchen anderen Grund gibt es dafür?

Viele Grüße,
Paul

Der Vermieter darf an Mieter verkaufen. Allerdings ist das ziemlich aufwändig und Mieter muss den Strom auch nicht abnehmen.

Hallo KarlZei,

vielen Dank für die Info. Ich sprach gestern abend noch mit einem befreundeten Steuerberater, der auch positiv zugestimmt hat, solange sich die Parteien einig sind. Die Vermieterin braucht die Sicherheit, dass ich oder einer der anderen beiden Mieter ihr den Brennstoffzellen/PV-Strom abnimmt, oder sich über eine Extra-Umlage an den Kosten der Anlage beteiligt.

Gibt es denn noch irgendwelche bekannten technischen Hindernisse?

Technisch ist alles machbar; es hängt aber sicherlich auch von den örtlichen Verhältnissen ab. Ohne eine solide Beratung (Energie, Steuer, Recht ...) wird da aber nichts gehen.

Nach TAB darf der Vermieter Strom nicht direkt z.b. an Mieter verkaufen.
Durch den Aufbau üblicher Zähleranlagen ist das auch gar nicht möglich.
Der Vermieter muss (!) den selbst produzierten Strom ( Brennstoffzelle, PV Anlage oder BHKW) entweder für sich selbst nutzen oder zu den derzeit üblichen Konditionen ( derzeit ca 16 ct/KWH, bei 30 Ct/KWH Strompreis) ins öffentliche Netz einspeisen.
Da ändert auch eine falsche Einschätzung eines Steuerberaters nichts daran.

Es ist gut möglich da es da in 10....20 Jahren Verbesserungen gibt und das Thema Smart Grid konsequent weiterverfolgt wird.
Solange aber die Bundesregierung Einnahmen am bisherigen System hat, wird sich daran sicher nichts ändern.

"Da ändert auch eine falsche Einschätzung eines Steuerberaters nichts daran."

Nun ja, der Steuerberater kennt offensichtlich KWKG und Mieterstromgesetz. Du auch?

Ja,
Demnach darf der selbst produzierte Strom nicht durch fremde Netze ( Einrichtungen des regionalen Energieversorgers) geleitet werden.
Dieser Strom kann nur ohne weitere Zähler in den eigenen 4 Wänden (auch von Mietern) genutzt werden.
Nur wie rechnet man sowas ab?

Ich habe einige BHKW im Kundenkreis die genau aus diesem Grund absurderweise nur als Wärmequelle laufen. Der Generator und somit produzierte Strom wird nicht genutzt . Der entsprechende Trennschalter wurde abgeschaltet und vom Zoll verplombt.

Guten Morgen,

hier sind schon viele Informationen für mich eingetroffen - vielen Dank.

Wir überlegen nun, das Haus zu kaufen und in drei Teilwohnungen aufzuteilen. Eine der Wohnungen würden wir dann selber bewohnen und die beiden anderen vermieten. Jetzt könnte es vielleicht eine Lösung sein, dass die PT2 alle drei Wohnungen mit Wärme versorgt und nur eine der Wohnungen (meine eigene) mit Strom.

Da die PT2 m.W. bis zu 30.000 kwH Wärme erzeugt, würde das für das Haus reichen. Die max. 6.400 kwH Strom kann ich dann alleine abnehmen ohne PV. Und die anderen beiden Wohnungen beziehen weiterhin beim EVU.

Vielleicht wäre das ein gangbarer Weg - ich werde mich mal weiter informieren.

Vielen Dank für eure Hilfe
Paul


"Ja"

Gut, dann ist Direktvermarktung doch erlaubt und die Bewertung des Steuerberaters war korrekt. Bleibt im Wesentlichen also nur das lösbare Problem der technischen Umsetzung. Aber auch dafür gibt es Fachleute...
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