also ich hab mich nochmals schlau gemacht: anscheinend kann tatsächlich eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden: Gemischt belegte Schornsteine sind gemeinsame Schornsteine, an die außer Feuerstätten für feste oder flüssige Brennstoffe auch Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe angeschlossen sind. Die Einleitung der Abgase von Gasfeuerstätten in Schornsteine, an die Feuerstätten für feste oder flüssige Brennstoffe angeschlossen sind, ist dabei nur zulässig, wenn hierfür eine baurechtliche Ausnahme erteilt ist (DIN 18160-1). Das wird aber wohl regional unterschiedlich gehandhabt, die Schornsteinfeger hier genehmigen das nicht. Bezüglich NT-Kessel: NT darf noch für mehrfachbelegte Schornsteine, an denen mehrere atmosphärische Gasgeräte hängen, verkauft werden. Gemäß Ökodesign-Richtlinie sind ab dem 26.09.2015 nur noch Kombiwasserheizer, Typ B1, d. h. raumluftabhängig in vertikaler Mehrfachbelegung zur Inverkehrbringung zugelassen. Wenn dein Schornsteinfeger das so wertet, könntest du einen Vitopend (NT-Gerät) von Viessmann als Wandgerät nehmen. Das musst du aber mit deinem Schornsteinfeger klären, für diese spezielle Konstellation muss er das entscheiden. Wenn du bei NT bleiben willst, würde ich aber lieber einen neuen Gasfeuerungsautomten (ist noch lieferbar)und evtl. eine neue Kombiarmatur kaufen. Dann vielleicht noch eine neue Regelung drauf, und du hast fast eine Neuanlage. Die Heizfläche des Rexola dürfte rund 40 Jahre halten. Die beste Lösung wäre aber, wie von mir schon vorgeschlagen, einen Vitocrossal zu nehmen. Das Schornsteiproblem lässt sich dadurch lösen, dass du entweder für den Vitocrossal eine Abgasleitung an der Fassade verlegst, oder für den Holzofen einen Edelstahlschornstein außen anbringst. Solltet ihr das Gebäude mal dämmen, lässt sich die Abgasleitung auch in der Dämmung verstecken: https://www.tga-fachplaner.de/Archiv/Heft-Archiv/article-269819-100248/schornstein-in-der-fassadendaemmung-.html Gruß Heizing
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