Auszug aus der Produkthaftpflicht: Ein Entlastungstatbestand ist nur gegeben, wenn der Fehler des Produkts zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung nach dem damaligen Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte vermieden werden können, d. h. wenn die Summe an Wissen und Technik, die zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stand und allgemein anerkannt war, nicht zur Fehlervermeidung ausreichte. Ist dies der Fall, dann scheidet eine Haftung des Herstellers aus, da er nicht für Entwicklungsrisiken haftbar gemacht werden darf. Von der Pflicht zur Aufklärung sowie zum Rückruf von Produkten, die sich als fehlerhaft herausstellen, entbindet dies den Hersteller jedoch nicht. Nach dem Stand der Technik (s. oben) ist das Schadensbild vermeidbar. Hast Du mal versucht deine PV Anlage schwarz zu starten (die wenigsten PV können das) und anschließend den Verdichter bei Frost zu starten. Meine PV Anlage kann zwar schwarz starten, aber den Anlaufstrom des Verdichters nicht, schon gar nicht wenn bei Frost der Heizstab dazu kommt. Der Wechselrichter (mit Untersützung einer großen LFP Batterie) kann 3 phasig zusammen 9,9kW, schafft dennoch nicht meine 3 phasige 252A mit 10 kW(thermisch). Eine Störung, die zum Einfrieren ohne Stromausfall führt, ist das nächste Thema. Z.Bsp. ein Ausfall der Umwälzpumpe an Frosttagen. Auch dazu sehe ich keinen Ansatz seitens Viessmann. Nach ca. 1000.000h (mit definiertem Lastprofil unterhalb der Vollast) ist lt. Grundfos das Lebensdauerende erreicht und diese Pumpe läuft fast immer, zumindest wenn man sich keine Mühe gibt die Laufzeit zu reduzieren.
... Mehr anzeigen