Die Leitung ist nicht nach GEG gedämmt und das ist doch der Beleg. hh) Soweit in den Fällen des § 69 Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen an Außenluft grenzen, beträgt die Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 Watt pro Meter und Kelvin, das Zweifache des jeweiligen Wertes nach den Doppelbuchstaben aa bis dd. Ich denke dein Rohr wird nur max 35 sein also hier: bb) Bei Leitungen und Armaturen mit einem Innendurchmesser von mehr als 22 Millimetern und bis zu 35 Millimetern beträgt die Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 Watt pro Meter und Kelvin, 30 Millimeter. Frag sie doch einfach, ob diese Dämmung nach GEG ausreichend ist und lass dir das schriftlich geben. Alles im mündlichen ist ja bekanntlich erstmal nichts wert. Wenn wir z.B. oberirdisch verlegen, dann kommt bei 28er Rohr auch die 28x60mm Dämmung zum Einsatz und dann ein Blechmantel drum. Dann würde ich noch schriftlich den Nachweis vom Hersteller verlangen, das diese "Dämmung" für Erdreich geeignet wäre. Dazu ist bei dir ja noch Temponox(1.4031) verlegt und da könntest du auch nach einem Nachweis fragen, ob das Rohr und die Pressverbinder überhaupt eine Zulassung für die Erdverlegung haben. Und besonders das Stückrohr das einfach so in der Erde liegt, ob das gegen Korrosion geschützt ist.
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