Verpflichtender Einbau eines iMS (Smartmeter) bei Betrieb einer Wärmepumpe mit 5,2kW (Bestandsanlage, BJ 07/2007)
Guten Tag.
Nachdem ich bereits einige Beiträge zum Thema durchstöbert habe, bin ich auf keine direkte Antwort zu meinem Thema gestoßen. Daher hier mein konkreter Fall.
Meine Daten:
Anlage: Vitocal 350
Sole-Erdsonden: ca.400l
Typ: BWH 110 CD 60
Serien-Nr.: 3004404 701123100
max. el. Leist.aufnahme: 5,2kW
Wärmeleistung: 11,0kW / 14,1kW
Inbetriebnahme: Juli 2007
Warmwasser-Speicher: Vitocell B100 (Typ CVB), 300l
Heizwasser-Pufferspeicher: Vitocell 050 (Typ SVP), 750l
Serien-Nr. an Fa. Viessmann übermittelt (Feb. 2017).
Ich besitze keine PV-Anlage oder Wallbox.
Zum Thema:
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird das Steuergerät für die EVU-Sperre beim Zählerwechsel demontiert.
An dessen Stelle tritt die Leistungsdrosselung auf mind. 4,2kW (bis zu 2h/Tag) durch das iMS.
Nun habe ich zum Thema § 14a EnWG gelesen, dass Bestandsanlagen (Installation vor 1. Januar 2024) ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen bleiben.
Sollte das nicht zutreffen und eine Steuerung durch den Netzbetreiber erfolgen, habe ich folgende Fragen.
a) Was passiert wenn meine Anlage zeitweise von 5,2kW auf 4,2kW gedrosselt wird?
b) Nimmt sie Schaden?
c) Was muss ich ggf. vorbereitend tun?
Für dienliche Antworten bedanke ich mich im Voraus.
Wmann91
P.S.:
Bitte verweisen sie mich nicht auf meinen Heizungsbauer oder Elektriker.
Den Heizungsbauer gibt es nicht mehr und beim Elektriker vermute ich mehr Kompetenz beim Einbau von Neuanlagen.
Ich gehe wegen des Bj. 2007 davon aus, dass es möglicherweise softwaremässig gar nicht möglich ist zu „dimmen“. Dementsprechend würde für dich alles beim alten bleiben, nur dass der Rundsteuerempfänger als Signalgeber durch eine Steuerbox ersetzt wird, die dann über EVU-Sperre vorübergehend die Anlage komplett vom Netz nimmt.
VG
Danke für die schnelle Antwort.
Im Schreiben des Netzbetreibers zum Zählerwechsel steht nichts darüber, dass er mir zusätzlich zum SmartMeter eine Steuerbox installiert. Nur, dass er den Funfsteuerempfänger ausbaut.
Wer wäre denn für die Installation der Steuerbox verantwortlich?
Wie verhält es sich denn mit dem Punkt, dass Bestandsanlagen (Installation vor 1. Januar 2024) ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen bleiben?
@Wmann91 schrieb:Nun habe ich zum Thema § 14a EnWG gelesen, dass Bestandsanlagen (Installation vor 1. Januar 2024) ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen bleiben.
Genau.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/SteuerbareVBE/artikel.html
Es besteht aber die Möglichkeit, freiwillig zu wechseln.
@Wmann91 schrieb:Wenn ich es richtig verstanden habe, wird das Steuergerät für die EVU-Sperre beim Zählerwechsel demontiert.
An dessen Stelle tritt die Leistungsdrosselung auf mind. 4,2kW (bis zu 2h/Tag) durch das iMS.
Evtl. vermischt Du da unterschiedliche Themen. Durch einen Zählerwechsel ändert sich der Status der Wärmepumpe nicht.
Für die Steuerbox wäre der Netzbetreiber zuständig. Vermutlich wird er vorerst keine einbauen. Da du bisher aber EVU Sperre und damit wohl separaten Zähler und verbilligten Strom hattest, dürfte er früher oder später mit der Steuerbox kommen.
VG
@Wmann91 schrieb:Im Schreiben des Netzbetreibers zum Zählerwechsel steht nichts darüber, dass er mir zusätzlich zum SmartMeter eine Steuerbox installiert. Nur, dass er den Funfsteuerempfänger ausbaut.
Wer wäre denn für die Installation der Steuerbox verantwortlich?
Wie verhält es sich denn mit dem Punkt, dass Bestandsanlagen (Installation vor 1. Januar 2024) ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen bleiben?
Wozu hast Du denn einen Rundsteuerempfänger wenn es keine vereinbarte Steuerung gibt?
OK. Das alles ist ja schon sehr lange her.
Mit dem 2. Zähler für Wärmestrom (HT/NT) wurde ein Tarifsteuergerät und wohl auch ein Steuergerät für die EVU-Sperre installiert.
Dass dabei einer Steuerung durch den Netzbetreiber zugestimmt wurde mag sein.
Mein Problem ist, sollte das iMS auf 4,2kW drosseln, was passiert mit meiner 5,2kW-Wärmepumpe, wenn nur der jetzige Zähler durch ein iMS ersetzt wird und das oder die Steuergerät(e) ausgebaut wird(en).
Wer oder was steuert das E-Sperre-Modul in meiner Wärmepumpe an, oder wird es nicht (mehr) gebraucht.
@Wmann91 schrieb:Mein Problem ist, sollte das iMS auf 4,2kW drosseln, was passiert mit meiner 5,2kW-Wärmepumpe, wenn nur der jetzige Zähler durch ein iMS ersetzt wird und das oder die Steuergerät(e) ausgebaut wird(en).
Wer oder was steuert das E-Sperre-Modul in meiner Wärmepumpe an, oder wird es nicht (mehr) gebraucht.
Das Steuergerät für die Drosselung (installiert der Netzbetreiber) hätte bei Dir als Ausgang ein Relais, einen potentialfreien Schaltkontakt. Und den würdest Du dann bei Deiner Wärmepumpe an den Schaltkontakt anschließen, wo jetzt das Rundsteuergerät angeschlossen ist (also vermutlich an das "E-Sperre-Modul").
Bei Bestandsanlagen mit vereinbarter Steuerung bleiben die alten Bedingungen bis 31.12.2028 unverändert.
Und ab 1.1.2029 (oder eher, falls man das will): Für Anlagen, die nicht auf 4,2 kW gedrosselt werden können, muss dann auf die nächstniedrigere Leistung gedrosselt werden. Falls eine Anlage gar nicht gedrosselt werden kann also auf "0" (Aus).
Wenn Deine Anlage also jetzt regelmäßig durch einen Rundsteuerempfänger geschaltet wird, würde sich am Betrieb deiner Anlage kaum etwas ändern, das Schaltsignal (drosseln/nicht drosseln bzw. sperre/keine sperre) würde halt nur auf anderem Weg zu dem Schaltkontakt Deiner Anlage kommen.
Passt.
Danke.
Das hilft mir weiter.