Verpflichtender Einbau eines iMS (Smartmeter) bei Betrieb einer Wärmepumpe mit 5,2kW (Bestandsanlage, BJ 07/2007) Guten Tag. Nachdem ich bereits einige Beiträge zum Thema durchstöbert habe, bin ich auf keine direkte Antwort zu meinem Thema gestoßen. Daher hier mein konkreter Fall. Meine Daten: Anlage: Vitocal 350 Sole-Erdsonden: ca.400l Typ: BWH 110 CD 60 Serien-Nr.: 3004404 701123100 max. el. Leist.aufnahme: 5,2kW Wärmeleistung: 11,0kW / 14,1kW Inbetriebnahme: Juli 2007 Warmwasser-Speicher: Vitocell B100 (Typ CVB), 300l Heizwasser-Pufferspeicher: Vitocell 050 (Typ SVP), 750l Serien-Nr. an Fa. Viessmann übermittelt (Feb. 2017). Ich besitze keine PV-Anlage oder Wallbox. Zum Thema: Wenn ich es richtig verstanden habe, wird das Steuergerät für die EVU-Sperre beim Zählerwechsel demontiert. An dessen Stelle tritt die Leistungsdrosselung auf mind. 4,2kW (bis zu 2h/Tag) durch das iMS. Nun habe ich zum Thema § 14a EnWG gelesen, dass Bestandsanlagen (Installation vor 1. Januar 2024) ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen bleiben. Sollte das nicht zutreffen und eine Steuerung durch den Netzbetreiber erfolgen, habe ich folgende Fragen. a) Was passiert wenn meine Anlage zeitweise von 5,2kW auf 4,2kW gedrosselt wird? b) Nimmt sie Schaden? c) Was muss ich ggf. vorbereitend tun? Für dienliche Antworten bedanke ich mich im Voraus. Wmann91 P.S.: Bitte verweisen sie mich nicht auf meinen Heizungsbauer oder Elektriker. Den Heizungsbauer gibt es nicht mehr und beim Elektriker vermute ich mehr Kompetenz beim Einbau von Neuanlagen.
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