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Vitocal 250a Standort Außeneinheit nahe Gebäudeecke

Hallo zusammen, 

in den Viessmann Empfehlungen zu Aufstellung/Positionierung der Außeneinheit findet man u.a. den Hinweis, dass die Außeneinheit mit min. 1 Meter Entfernung zu Gebäudeaußenecken aufgestellt werden soll. Dies ist wohl um ungünstige Windeinflüsse zu vermeiden. 

Jetzt ist es so, dass ich aufgrund baulicher Gegebenheiten meine Vitocal 250a Außeneinheit nur auf der Nordseite meines Hauses mit einem seitlichen Abstand von ca. 35cm zur Nord/West-Hausecke aufstellen kann. Damit halte ich natürlich diese Empfehlung von 1m Abstand deutlich nicht ein. Kann mir vielleicht jemand sagen, ob das tatsächlich so ungünstig ist, z.B. für die Effizienz der WP. 

Falls hilfreich für die Beurteilung, kann ich auch noch gerne ein Bild von der realen Situation machen und Einstellen. 

Mfg

Robter

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Also, bei uns stehen mittlerweile reichlich WP, wo man denken könnte, was haben die sich dabei wohl gedacht...

In diesem Fall gibts doch eigentlich null Probleme, solange er sich an die Vorgaben der Planungsanleitung hält und die Kiste nicht mit den Ventilatoren gegen die Hauptwindrichtung stellt.

 

Informiert euch hier unbedingt vorher wegen des Sockels und der richtigen Zuführung der Flexrohre, sowie dem Kondenswasserablauf. 

Da gibt es schon reichlich Informationen hier in der Community.

 

Gruß

Andreas 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

17 ANTWORTEN 17

Hallo, in der Planungsanleitung der 250-A ist eigentlich alles genau festgelegt was sein darf und was nicht, siehe:

https://community.viessmann.de/viessmann/attachments/viessmann/customers-heatpump-hybrid/109104/1/pa...

 

Unterschätzt bitte nicht, wieviel Luft das Außengerät ringsum benötigt. Die Vorschriften in der Planungsanleitung sind auf jeden Fall einzuhalten!

 

Gruß

Andreas 

Hallo Andreas, 

 

danke für Deine Antwort.  Die Planungsanleitung habe ich schon gelesen und darin heißt es "Um erhöhte Windlasten zu vermeiden, 1 m Abstand zu Gebäudekanten und -ecken einhalten". Wenn ich die Außeneinheit näher an die Gebäudeaußenkante setze, dann erhält doch aus meiner Sicht die Außeneinheit eher mehr als wenige Luftzufuhr (Luft geht ja von hinten nach vorne durch die Einheit). Oder liege ich da falsch?

 

Mfg

Robter 

Hallo, stell bitte mal ein Foto der Örtlichkeit ein.

 

Von vorne gesehen ist rechts die Wartungsklappe. Da muss auf jeden Fall mehr Platz für die Wartung etc. berücksichtigt werden.

Hallo Robter!


Das ist ein schwer zu beantwortende Frage, da die Antwort von der Lage deines Hauses abhängt. Steht dein Haus insgesamt windgeschützt, z.B. tief in einem Ort, oder am Waldrand, kannst du die 1m Regel sicher vernachlässigen.


Anders ist es an einem Ortsrand (Nord oder Westrand) oder auf freien Feld aus. Wenn der Wind in der Region vorwiegend aus Nord oder West kommt und dein Haus in dieser Richtung dem Wind ausgesetzt ist, dann ist die Position nicht zu empfehlen.


Gruß Gwyn

 

Hallo zusammen, 

 

danke für Eure Antworten. Unser Haus liegt weder auf einem Berg noch in einer Senke aber relativ dicht am Ortsrand, wobei in der Hauptwindrichtung (West bzw Nordwest) jeweils noch ein Nachbargebäude und etwas weiter entfernt hohe Bäume als gewisser Windschutz fungieren. Ich habe auf nachfolgenden Fotos die geplante Position der Außeneinheit mit Kartons (entsprechen der Größe der Außeneinheit meiner WP mit einem Ventilator) simuliert. Vielleicht helfen diese Fotos bei der Beurteilung bzw falls noch andere Fotos benötigt werden, bitte um Info. 

Ansicht aus NordenAnsicht aus NordenAnsicht aus Nord-WestAnsicht aus Nord-WestAnsicht aus Nord-OstAnsicht aus Nord-Ost 

Hallo, wenn die Windrichtung auch noch passt, wüsste ich nicht, was gegen den Standort sprechen sollte.

Eine Dachrinne ist ebenfalls nicht zu sehen. Wenn das Kellerfenster gemäß Planungsanleitung weit genug weg sein sollte, ist alles gut.

 

Viel Freude mit der Wärmepumpe.

 

Gruß

Andreas 

Hallo Andreas, ja das Kellerfenster ist deutlich mehr als 1 Meter von der WP-Außeneinheit entfernt. Dann werde ich das mal so machen und demnächst das Fundament für diesen Standort der Außeneinheit anfertigen. 

 

Mfg

Robert

Hallo Robter!


Auf den Bildern sieht die Ecke bezüglich Wind schon recht exponiert aus. Du solltest allerdings Prüfen ob hier nicht sogar die Passage über den Schutzbereich wegen explosiven Kühlmittel auf Seite 84 der Planungsanleitung relevanter ist:

 

Innerhalb des Schutzbereichs dürfen folgende Gegebenheiten nicht vorhanden sein oder auftreten:
  • Gebäudeöffnungen, z. B. Fenster, Türen, Lichtschächte, Flach-
  • dachfenster oder andere
  • Außen- und Fortluftöffnungen von lufttechnischen Anlagen
  • Grundstücksgrenzen, Nachbargrundstück, Geh- und Fahrwege
  • Pumpenschächte, Einläufe in Abwassersysteme, Fallrohre und Abwasserschächte usw.
  • Sonstige Senkungen, Mulden, Vertiefungen, Schächte
  • Elektrische Hausanschlüsse
  • Elektrische Anlagen, Steckdosen, Lampen, Lichtschalter
  • Dachlawinen

 

Ich sehe hier eher den Fall eines Geh- und Fahrweg im Schutzbereich vorliegen. Die Anleitung ist hier sehr explizit, da sie sich nicht auf öffentlich Geh- und Fahrwege beziehen kann, die durch den Sicherheitsabstand zu Grundstücksgrenzen bereits ausgeschlossen sind.


Gruß Gwyn

Also, bei uns stehen mittlerweile reichlich WP, wo man denken könnte, was haben die sich dabei wohl gedacht...

In diesem Fall gibts doch eigentlich null Probleme, solange er sich an die Vorgaben der Planungsanleitung hält und die Kiste nicht mit den Ventilatoren gegen die Hauptwindrichtung stellt.

 

Informiert euch hier unbedingt vorher wegen des Sockels und der richtigen Zuführung der Flexrohre, sowie dem Kondenswasserablauf. 

Da gibt es schon reichlich Informationen hier in der Community.

 

Gruß

Andreas 

 

In diesem Fall gibts doch eigentlich null Probleme, solange er sich an die Vorgaben der Planungsanleitung hält und die Kiste nicht mit den Ventilatoren gegen die Hauptwindrichtung stellt.

Ja, würde ich auch so sehen. Nur ist die Vorgabe ein R290 befüllte Anlage auf Grund der Explosionsgefahr nicht mit einem Abstand von unter 1m auf oder an einen Geh- oder Fahrweg  zu stellen.


Gruß Gwyn

Lösung akzeptiert? Schon klar, man wählt lieber die Lösung die man hören will.

Ein Gehweg ist gemäß § 2 Abs. 1 StVO ein für den Fußgängerverkehr bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg... Es handelt sich hier auch nicht um einen Fahrweg an der Aufstellposition. Es wurde hier nicht die Lösung akzeptiert die man hören will, sondern eine valide.

Weiter sollte man bei jeder Luft-... Wärmepumpe, unabhängig vom Kältemittel,  einen Abstand zu öffentlichen Geh- und Fahrwegen einhalten, da es bei niedrigen Temperaturen auf diesen zur Eisbildung kommen kann.

 

mlz

Hallo Mlz!


Genau so wie durch das vorherige Argument "alle machen dass so" wird die Lösung auch nicht durch die irrelevante Nebelkerzen der StVO valider.


Bitte die Anleitung zum Aufstellen R290 gefüllten WPs richtig Lesen:

  1. Die StVO ist hier Grundsätzlich nicht relevant, da der Aufstellort auf privaten Grund grundsätzlich in >1m Abstand vom öffentlichen Raum und Nachbargrundstücken zu erfolgen hat.

  2. Bei den Regeln zum Aufstellen einer WP mit R290 geht es darum den Besitzer vor den Folgen einer unkontrollierten Explosion durch Einhalten eines Sicherheitsabstand im täglichen Gebrauch zu schützen.

  3. Das breite um die Ecke führende Pflaster legt zumindest den Verdacht nahe, dass es sich bei dem Aufstellort um den Randbereich eines regelmäßig genutzten privaten Geh- oder Fahrweg handelt. Daher ist von der Aufstellung auf oder an diesem Weg an der Hausecke abzusehen.


Auch wenn diese Lösung nicht auf die ursprünglichen Frage nach Windlast an der Hausecken Bezug nimmt ist es trotzdem die richtige Lösung. Wenn der Faden-Besitzer diese Hinweise ignoriert, und eine gegenteilige Lösung auszeichnet, sollte man die Leser des Faden davor warnen, um unbeabsichtigte Nachahmung zu verhinder.


Gruß Gwyn

Die generelle Angabe von >1m Abstand zum Nachbarn ist nicht korrekt. Hier lohnt sich der Blick in die jeweiligen Landesbauordnungen. Je nach Größe kann dieser auch kleiner als ein Meter sein. Keinen Mindestabstand gibt es inzwischen in z.B. Hessen, Bayern, NRW... Hier kommt es darauf an, ob die WP gebäudeähnlich ist. In Hessen ist es diese erst ab 2m Höhe.

Da ist eher der Lärmschutz bzw. die Lautheit der Anlage der Grund für einen Mindestabstand.

 

mlz

Hallo Mlz!

 

Da Vergleichst du gerade Äpfel mit Birnen oder besser R410A mit R290. Und das BImSch bringt noch einmal ganz andere Dimensionen ins Spiel.

 

Gruß Gwyn

Die Landesbauordnungen differenzieren nicht nach der Kältemittelart! Hier ist die Größe, d.h. die Gebäudeähnlichkeit, der maßgebliche Faktor. 

mlz

Wie kommst du auf die Idee, dass hierfür die Landesbauordnung zuständig wäre?

Verantwortlich zeichnet hierfür der Leitfaden Außenaufstellung von Wärmepumpen mit brennbaren Kältemitteln vom Bundesverband Wärmepumpen e.V., der als Vorstufe zu einer gesetzlichen Regelung durch Experten erarbeitet wurde. Nicht alles wird in Deutschland im Detail durch Gesetze geregelt. Trotzdem kann das Nicht-Befolgen entsprechender Leitfäden durchaus zu rechtlichen Konsequenzen führen - vor allem wenn etwas schief läuft.

 

Gruß Gwyn

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