Ich habe für meine Bedingungen (EFH) eine Rechnung aufgestellt, inwieweit sich der Ersatz einer Gasheizung (Baujahr 2016, Fussbodenheizung, 120 m²) durch eine Wärmepumpe (Luft-Wasser) mit Photovoltaik und Stromspeicher rechnet.
Ausgeschlossen habe ich dabei den Kauf der neuen Komponenten und nur die Mietvariante für Wärmepumpe, Photovoltaik und Stromspeicher betrachtet.
Gründe für die Ablehnung eines Kaufs waren:
Ich habe mich daraufhin mit der Variante „Mieten“ der Wärmepumpe, Photovoltaik und Stromspeicher beschäftigt.
Als Orientierung kann ich sagen, dass jährliche Mietkosten von über 9.000 Euro entstehen (10-Jahresvertrag). Diese Zahl ist z.T. geschätzt was Photovoltaik und Stromspeicher betrifft, basiert aber auf zumindest realen Mietkosten für die Wärmepumpe. Dabei habe ich alle Kosten herausgerechnet, die mit der Miete der Wärmepumpe wegfallen (Wartung Gasheizung, Gaskosten, Schornsteinfegerkosten, Ersatzteile bei Reparatur Gasheizung) und die Kosten der Stromrechnung halbiert wegen des Einsatzes von Photovoltaik.
Dann habe ich eine Variante durchgerechnet, bei der ich auf die Erneuerung des Heizsystems gänzlich verzichte. Ebenso auf Photovoltaik und Stromspeicher. Berücksichtigt wurden die steigenden Kosten für Gas und Stromversorgung. Erst bei einer Steigerung des Gaspreises um das 7-fache und zugleich einer Verdopplung des Strompreises waren die jährlichen Kosten im Vergleich zur Miete etwa gleich.
Eine weitere Frage zur Mietversion ist die nach den Bedingungen bei Beendigung des Vertrages.
Meine Annahme ist, dass die Wärmepumpe wahrscheinlich noch weitere 10 Jahre ihren Dienst tun würde. Sollte dann kein Mietvertrag mehr bestehen, muss man alle Kosten selbst tragen. Anders sieht es m.E. bei der Photovoltaik und erst recht beim Stromspeicher aus. Zumindest der Stromspeicher dürfte nach 10 Jahren erneuerungsbedürftig sein (Batteriezellen). Hier müsste dann eine neue Investition erfolgen oder ein neuer Mietvertrag mit neuer Technik abgeschlossen werden. Weiterhin wäre zu klären, was mit der Photovoltaik-Anlage nach Beendigung des Mietvertrages geschieht. Wenn der Wirkungsgrad unbefriedigend geworden ist oder die Anlage nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht, wer demontiert die Anlage und entsorgt sie und zu wessen Kosten ?
Meine Schlußfolgerung: keine Miete, erst recht kein Kauf, es bleibt auf absehbare Zeit bei der Gasheizung.
Mich interessieren natürlich auch andere Meinungen zum Thema. Vielleicht liege ich ja falsch ?