Hallo,
ich habe eine Frage zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bzw. zum Betrieb meiner Wärmepumpe damit/darüber.
Meine Wärmepumpe Vitocal 300 ist ca. 15 Jahre alt und hat einen zweiten (eigenen) Zähler mit einer Sperrmöglichkeit. Sie hat eine Leistung von 1,5 kW oder 2,9 kW, da bin ich mir nicht sicher, aber definitiv weniger als 4,2 kW.
Was ist mit meinem Stromtarif ab dem 01.01.2029?
Gibt es dann weiterhin Wärmepumpenstromtarife oder muss ich dann einen teueren Haustromtarif abschließen oder die Anlage umbauen?
Gruß
Peter
Ein wenig Suche im Netz fördert dieses zutage, eon als Versorger sollte es wissen:
https://www.eon.de/de/eonerleben/netzdienliche-steuerung.html#uebergangsfristen
Das hier schafft aus meiner Sicht wenig Klarheit:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/waermepumpenstrom-so...
Wenn deine Anlage wirklich unter 4,2kW ist, trifft dich das nicht.
Bei der Vitocal 250A gibt es die Zusatzheizung von 8kW, die dann ein Thema wäre.
Hat deine 300 auch so was?
Gruß
rudi
Meine Wärmepumpe hat keine Zusatzheizung.
Gruß
Peter
Na dann einfach mal formlos beim Netzversorger fragen.
Ist doch alles da, was gefordert ist.
Da du unter 4.2kW bist, sollte alles beim alten bleiben.
Du könntest sogar versuchen die verminderten Netzentgelte zu bekommen, wenn das der Versorger mitmacht.
Gruß
rudi
Hier weitere Info zu den neuen Regeln:
https://www.finanztip.de/stromtarife/waermepumpe/
Ich denke da weniger an jetzt viel mehr an die Zeit ab 2029, wenn die Übergangsregelung ausläuft.
Ich finde keine direkte Angabe zu einer Wärmepumpe mit einer Leistung kleiner als 4,2 kW ohne die Möglichkeit zur Steuerung durch den Netzbetreiber.
Peter
@Peter-
In deinem Fall ist die Übergangsregelung doch nicht relevant.
- du hast einen separaten Zähler
- deine WP ist steuerbar, bzw. kann bereits gesteuert werden
Damit erfüllst du schon jetzt die Vorgaben, die auch für Geräte über 4.2kW gelten
Viessmann geht bei den neuen Anlagen noch einen Schritt weiter:
Die Anlagen werden bei anliegendem Sperrsignal auf 4,2kW gedrosselt.
Also in die Situation gezwungen, die deine Anlage von sich aus hat.
In deinem Fall ist es nur so, dass bei EVU-Sperre die Anlge ganz ausgeht, das tun die neuen nicht mehr.
Diese Option werde ich in diesem Jahr versuchen umzusetzen, denn meine 250A-13 ist reichlich
dimensioniert, braucht die 4kW nur beim Warmwasser aufladen.
Wegen des eingebauten Heizstabes von 8kW, der bei meiner Anlage per Konfiguration abgeschaltet ist, liegt die über den 4kW nach EnWg.
Gruß
rudi
Ausführliches zum Thema ENWG §14 gibt's auch hier von der Bundesnetzagentur
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/SteuerbareVBE/artikel.html?nn=877500
Mein Versorger hat's bisher nicht geschafft die Jahresabrechnung 2024 zu erstellen. Sie wären in der Fachabteilung dabei die (im Artikel erklärten) "Module" zuzuordnen die auch Einfluss auf die 2024er Abrechnung hätten.
Und welche Stromtarife die Versorger 2029 noch oder neu anbieten 🤷
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