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Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) / Wärmepumpenstromtarif

Hallo,

 

ich habe eine Frage zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bzw. zum Betrieb meiner Wärmepumpe damit/darüber.


Meine Wärmepumpe Vitocal 300 ist ca. 15 Jahre alt und hat einen zweiten (eigenen) Zähler mit einer Sperrmöglichkeit. Sie hat eine Leistung von 1,5 kW oder 2,9 kW, da bin ich mir nicht sicher, aber definitiv weniger als 4,2 kW.

 

Was ist mit meinem Stromtarif ab dem 01.01.2029?
Gibt es dann weiterhin Wärmepumpenstromtarife oder muss ich dann einen teueren Haustromtarif abschließen oder die Anlage umbauen?

 

Gruß

Peter

4 ANTWORTEN 4

Ein wenig Suche im Netz fördert dieses zutage, eon als Versorger sollte es wissen:

https://www.eon.de/de/eonerleben/netzdienliche-steuerung.html#uebergangsfristen


Das hier schafft aus meiner Sicht wenig Klarheit:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/waermepumpenstrom-so...

Wenn deine Anlage wirklich unter 4,2kW ist, trifft dich das nicht.
Bei der Vitocal 250A gibt es die Zusatzheizung von 8kW, die dann ein Thema wäre.
Hat deine 300 auch so was?


 

Gruß
rudi

Meine Wärmepumpe hat keine Zusatzheizung.

 

Gruß

Peter

Na dann einfach mal formlos beim Netzversorger fragen.
Ist doch alles da, was gefordert ist.
Da du unter 4.2kW bist, sollte alles beim alten bleiben.
Du könntest sogar versuchen die verminderten Netzentgelte zu bekommen, wenn das der Versorger mitmacht.

 

Gruß

rudi

Hier weitere Info zu den neuen Regeln:
https://www.finanztip.de/stromtarife/waermepumpe/