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Aufstellung der Außeneinheit der Wärmepumpe A 250 (mit natürlichen Kältemittel)

Hallo,
wir planen, demnächst die Wärmepumpe A 250 einbauen zu lassen. Dazu stellen sich uns noch ein paar Fragen bezüglich der Außeneinheit (mit natürlichen Kältemittel). Vielleicht weiß jemand die Antworten.
1. Darf sich ein eigener Autostellplatz im Schutzbereich der Außeneinheit befinden?
2. Darf sich ein eigener Gartenweg im Schutzbereich der Außeneinheit befinden?
3. Befindet sich ein Regenfallrohr (siehe Anlage), welches um die Hausecke rum an der Wand verläuft (in der Nähe der Ecke), im Schutzbereich der Außeneinheit, wenn diese an der rechtwinklig abgewandten anderen Seite der Außenwand des Hauses angebracht werden soll (also auch ziemlich in der Nähe der Ecke)?
Vielen Dank für die Bemühungen.

Skizze Außeneinheit.jpg
1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Nein, ist nicht nötig, wenn es so gasdicht ist. Wenn das Kondensat zum Beispiel nicht frei ablaufen darf, sondern über einen Kanal abgeleitet wird, dann muss dort ein Siphon gesetzt werden. Zudem muss verhindert werden, dass es im Sommer zum austrocknen kommt. 

 

Viele Grüße
Flo

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

12 ANTWORTEN 12

Als interessierter Laie würde ich dazu folgende Meinung haben:

 

1) Nein, ein Auto ist eine Zündquelle

2) Ja, ist meistens so, schon weil man die WP über einen Weg und nicht über die Wiese erreichen will.

    Andererseits sollte man da halt nicht mit einer Zigarette vorbeigehen oder gar den Griller anheizen.

3) Da würde ich die gut 3m einhalten. Propan darf nicht in das Abwassersystem gelangen, sonst kann es
    irgendwo beim Nachbarn eine Explosion geben und der wird sich nicht freuen wenn sein Haus plötzlich
    weg ist.

 

Aber wart mal was der @Flo_Schneider dazu sagt.

 

 

VliesMann1_0-1709558292301.png

 

Okay, danke für die Anmerkungen. 

zu 1. Wobei ja ein Autostellplatz nicht gleichzeitig ein Auto, sprich eine Zündquelle ist. Das Auto würde ja sicher nicht im Schutzbereich sein. Aber gut...

zu 2. Das würde ich auch so sehen...

zu 3. Das Fallrohr ist ja weitgehend geschlossen und hat unten keine Zuläufe mehr. In einem anderem Beitrag wurde das schon mal so ähnlich besprochen und als machbar eingeschätzt... Mal sehen, was noch mal dazu gesagt wird. 

zu 3: Das Fallrohr selbst ist schon geschlossen. Es kommt aber darauf an wie es mit dem Kanal verbunden ist.

         Bei mir ist das nicht gasdicht verschlossen, es gibt aber auch andere Ausführungen wie unten.

         Propan ist schwerer als Luft und im Falle eines Lecks darf das Gas nicht in den Abfluß gelangen

VliesMann1_0-1709623460983.png

 

Okay, danke.

So ein Geruchsverschluss (siehe Bild) lässt sich ja leicht nachrüsten.

Die Frage ist, kann damit so ein Fallrohr definitiv im Schutzbereich sein? Dazu müsste sich der Hersteller mal äußern...

Fallrohre-Zink-Mantel-Groemo-Edelstahl-Geruchsverschluss-100-54204.jpg

Viessmann redet allgemein immer von "gasdicht". Beim Ableiten des Kondenswassers in den Abfluß wird zum Beispiel ein Syphon verlangt. Ich würde schon sagen dass ein Geruchsverschluß gasdicht ist.

 

Wir reden hier von ca. 2 Liter flüssigem Propan das bei unkontrolliertem Austritt ca. 540 Liter Gas ergibt, das sind ca. 50 Eimer voll (!)

Ja, das ist schon eine ganze Menge Zündstoff... Sollte besser nicht unkontrolliert austreten.

Wenn ich mir vorstelle, dass nach Installation des Geruchsverschlusses paar Jahre ins Land gegangen sind, dann wird mit Sicherheit, nachdem in der Zeit viel Wasser und Dreck durchs Fallrohr gegangen sind, das Ding nicht mehr wirklich dicht sein. Es ist ja eigentlich ein Geruchsverschluss und kein Sicherheitsverschluss... Die Frage ist auch, was die Versicherung in so einem Fall sagen würde.

Ja, das war mal so eine Explosion. Das Haus schaut schon irgendwie zerknittert aus. Da wird die Versicherung genau nach der Ursache forschen.

 

Leckage an Direktwärmepumpenheizung: Einfamilienhaus zerstört - Institut für Schadenverhütung und Sc...

 

VliesMann1_0-1709635322182.png

 

Hallo Niamarer, 

 

der Schutzbereich verläuft um die Anlage herum. Wenn sie also an einer Hausecke aufgestellt ist, dann gilt der Bereich auch um dieser herum, so dass er eingehalten wird. 

 

Viele Grüße
Flo

Hallo Flo,

vielen Dank für die Klarstellung.

Wenn ein Regenfallrohr gasdicht gemacht wird, darf es es dann im Schutzbereich sein?

Und darf ein Gartenweg oder ein Autostellplatz im Schutzbereich sein?

Danke für die Mühe. 

Wenn es gasdicht ist, spricht nichts dagegen. Es spricht auch nichts gegen einen Gartenweg, hier muss nur bedacht werden, dass es auf diesem zu Vereisungen kommen kann, wenn die Ausblasseite der Außeneinheit auf diesen zugerichtet ist. Was das Auto betrifft, so sollte dies auch außerhalb des Schutzbereiches stehen. 

 

Viele Grüße
Flo

Okay, super. Vielen Dank. 

Letzte Frage: gasdicht bedeutet, dass Rohr muss allseits dicht sein. Ein Getuchsverschluss ist da wahrscheinlich nicht nötig, oder?

Danke

Nein, ist nicht nötig, wenn es so gasdicht ist. Wenn das Kondensat zum Beispiel nicht frei ablaufen darf, sondern über einen Kanal abgeleitet wird, dann muss dort ein Siphon gesetzt werden. Zudem muss verhindert werden, dass es im Sommer zum austrocknen kommt. 

 

Viele Grüße
Flo

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