@skore schrieb: Hallo zusammen, ich bin aktuell im Neubau eines Einfamilienhauses und plane die komplette Gebäudetechnik möglichst intelligent und herstellerübergreifend zu steuern. Konkret setze ich auf folgende Viessmann-Komponenten: Vitocal 222-SI (Split-Wärmepumpe, aktiver Kühlbetrieb) Vitoair FS 300 E (zentrale Wohnraumlüftung) VX3 (PV-Speicherlösung) Viessmann Heizkreisregler Viessmann Klimasensor Ich würde das nicht "herstellerübergreifend" nennen sondern "sehr stark herstellerabhängig". Bei der Konstellation kannst du im Prinzip nur das machen, was Viessmann vorgesehen hat. Außerdem sollte Dir klar sein, dass bei Viessmann (was für viele Kunden dann hinterher sehr überraschend ist) der Service (selbst Softwareupdates kann man nicht selbst bei Viessmann anfordern!) praktisch immer nur über den Heizungsfachbetrieb abläuft. Ich kenne die Vitocal 222-SI nicht. Hat die noch die "alte" OPTO-Link-Steuerung oder basiert die schon auf der neuen One-Base-Plattform (wie z.B. die 250-A)? Du solltest vorab verbindlich klären lassen, ob die Verbindung zwischen der Anlage und dem Wibutler direkt per Datenkabel und nicht über die Viessmann-Cloud geht. Denn selbst wenn WiButler neben dem Gerät steht, kann es sein, dass jedes Datenpaket zweimal durchs Internet gehen muss weil es, je nach Anlage, nur über die Viessmann-Cloud geht. Und bei der Viessmann-Cloud werden verschiedene Funktionen nur gegen ein kostenpflichtiges, zusätzliches Abo angeboten. Lokale Hausautomatisierungskomponenten, die sich nur per fremder Cloud unterhalten, wäre mir zu instabil/unzuverlässig. Zumal es von Viessmann da keinerlei Zusicherungen gibt, wie lange diese Cloud-Funktionen (kostenlos) bereitgestellt werden. Bei einer Heizung sollten die IT-Komponenten ja eher LTS (Long Term Support) haben, weil die länger in Benutzung sein sollten als ein PC/Smartphone. Ich habe eine Viessmann-WP (die inzwischen lokal per CAN-Bus in meine Hausautomatisierung eingebunden ist), aber ich habe mich dann aus obigen Gründen gegen weitere Viessmann Komponenten im Haus entschieden.
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