Tja, der Verkäufer könnte durchaus ein Problem bekommen. Er schreibt selber, dass die Vitoconnect nie im Einsatz war. Beschreibt aber gleichzeitig, dass sie voll funktionstüchtig wäre. Genau das kann er aber gar nicht wissen. Nur annehmen. Aber auch hier müsstest als Käufer den Verkäufer anschreiben. Der hat natürlich nichts davon gewusst und hat ausserdem die Gewährleistung ausgeschlossen. Aber selbst, wenn dieser die Rückabwicklung zulässt, würde das Problem auf ihn zurückübertragen. Soll heissen, er muss sich dann kümmern. Oder die 70€ halt als Lehrgeld abhaken und die Opto1 auf dem Wertstoffhof abgeben.
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