Hallo Patrick, das gilt nur für neu in Verkehr gebrachte Produkte, gebrauchte dürfen noch installiert werden, zumindest wenn sie ein CE-Zeichen haben. Ihr dürft Heizwertgeräte z.B. nur noch für den von dir beschriebenen Fall verkaufen. Lies mal dazu https://community.viessmann.de/t5/Oel/Gute-gebrauchte-Oelheizung-kaufen-Welches-Modell/m-p/60320/highlight/true#M11396 und http://www.shk-innung-koeln.de/fileadmin/pdf/ErP-Richtlinie_-_Demnaechst_nur_noch_Brennwerttechnik.pdf Heizgeräte und Speicher, die vor dem 26. September 2015 bereits in Verkehr gebracht wurden, also vom Hersteller z. B. bereits an den Großhandel verkauft wurden, unterliegen nicht den Anforderungen der ErP-Richtlinie und dürfen demnach auch über den 26. September 2015 hinaus vom Handwerker eingebaut werden Oder hier https://www.energieheld.de/blog/niedertemperaturkessel-produktion-ist-verboten/ Kauf und Einbau von Niedertemperaturkesseln sind weiterhin erlaubt Das EU-weite Verbot betrifft nur die Produzenten ineffizienter Niedertemperaturkessel. Solange der Handel alte Niedertemperaturkessel auf Lager hat, die vor dem 26. September 2015 produziert wurden, dürfen Sie diese kaufen und installieren. Probleme kann der Schornsteinfeger nur machen, wenn keine CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Dafür müsste der Kessel aber sehr alt sein.
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