Das Problem mit dem Restbetrag (Eigenanteil) Selbst bei 80 % Zuschuss verbleiben mindestens 20 % Restkosten, die bar bezahlt werden müssten. Die KfW bietet hierfür zwar einen KfW-Ergänzungskredit (Programm 358) an, dieser wird jedoch über die normale Hausbank abgewickelt. Banken lehnen ältere Menschen hierfür trotz staatlicher Haftung im Hintergrund leider oft ab. [1, 2, 3, 4, 5] Die Lösung: Genau für diesen verbleibenden Eigenanteil (oder falls eine regenerative Heizung baulich nicht sofort umsetzbar ist, für die gesamte Reparatur/Therme) sollte der Antrag auf das Sozialamts-Darlehen gestellt werden. [1] Empfohlener Ablauf im Notfall Heizungsbauer kontaktieren: Einen Kostenvoranschlag für die Reparatur oder den schnellen Austausch einholen. Wichtig: Noch keinen Auftrag unterschreiben! [1] Zum Sozialamt gehen: Mit dem Kostenvoranschlag und den Rentennachweisen zum örtlichen Sozialamt gehen, die Situation schildern ("Heizung defekt, kein Bankkredit wegen Alter/Einkommen möglich") und einen Antrag auf ein Darlehen zur Instandhaltung einreichen. [1] KfW-Förderung prüfen: Der Heizungsbauer oder ein Energieberater kann parallel den KfW-Zuschuss beantragen, um die Summe, die das Sozialamt vorstrecken muss, drastisch zu senken. [1] Da dieser ganze Antragskram und die Entscheidung ob Wärmepumpe, oder noch mal Gastherme auch irre kompliziert werden kann, hole dir ggf. einen örtlichen Energieberater (oft machen das die bekannten Schornsteinfeger) dazu, der das für dich managt.
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