Hallo SteffRoe, bisher hat sich noch keiner Deinen Fragen angenommen. Dann werde ich mal versuchen, Deine Fragen zu beantworten. 1. Frage: "Ist es nun so, dass die 22kWh wirklich nur der Überschuss war, oder ist dies die komplette Energie/Strom welche die Anlage erzeugt hat?" Antwort: Der Zweirichtungszähler des Netzbetreibers (NB) zeigt die bezogene bzw. gelieferte Arbeit/Energie an. Wenn Du nur die PT2 als Erzeuger hast, dann sind die 22 kWh der Überschuss, den Du selbst nicht verbrauchen konntest. 2. Frage: "Hintergrund der Frage ist folgender, wenn dies die komplette Energie/Strom war, wie wird dies dann mit dem Netzbetreiber verrechnet!?" Antwort: Die PT2 hat einen eigenen geeichten Zähler. Dieser zeigt Dir die abgegebene Arbeit/Energie an. Wert Zähler PT2 minus Wert Zähler NB = Eigenverbrauch. Dein Elektriker müsste den PT2-Zähler beim Netzbetreiber angemeldet haben. Nicht jeder NB akzeptiert das. Es könnte also durchaus sein, dass der Netzbetreiber fordert, dass Du einen Erzeugungszähler des NB installieren lassen musst. Siehe auch Antwort zu Frage 3. Du sprichst von einem monatl. Abschlag, den Du an den NB bezahlst. Dies ist der Abschlag den Du an Deinen Lieferanten bezahlst. Das ist nicht zwangsläufig Dein NB. Das kann/ist ein von Dir frei gewählter Stromlieferant sein. Dein Strombezug, so ist es zumindest bei mir, hat abrechnungstechnisch nichts mit Deiner Stromlieferung zu tun. Dies sind zwei verschiedene Abrechnungen. Wird also nicht gegengerechnet. 3. Frage: Des Weiteren habe ich gelesen, dass ich eine Meldepflicht an den VNB habe bzgl. der verkauften Strommengen (aktuell ja die 22kWh) bis zum 28.02. des Folgejahres. Ist dies bei meinem Konzept „Eigenstromversorgung mit Überschusseinspeisung“ korrekt? Antwort: Du verwechselst da was. In Bezug Überschusseinspeisung hast Du 2 Möglichkeiten. a) Es besteht die Möglichkeit der pauschalen Auszahlung des KWK-Zuschusses. Hierbei bekommst Du für 60 000 Betriebsstunden der Anlage eine pauschale Vergütung von 4,00 Cent/kWh produzierten Strom vom NB. b) Es besteht die Möglichkeit der Auszahlung des KWK-Zuschusses nach tatsächlichem Eigenverbrauch und Einspeisung. Dazu wird ein zusätzlicher Nettostromzähler benötigt. Dadurch wird unterschieden, ob der Strom im eigenen Haus verbraucht wurde oder ins öffentliche Netz eingespeist wurde. Siehe auch Antwort zu Frage 2. Für selbst verbrauchten Strom erhält man eine Vergütung von 4,00 Cent/kWh, für in das öffentliche Netz eingespeisten Strom 8,00 Cent/kWh. Für a) musst Du keine Meldung machen, für b) musst Du Meldung machen. Es kommt also nicht darauf an, ob Du „Eigenstromversorgung mit Überschusseinspeisung“ hast, sondern darauf, ob Du die pauschale oder die genaue Abrechnung gewählt hast. Wenn Du/Dein Elektriker die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet hast/hat, dann müsste Dir eigentlich ein Einspeisevertrag vom NB vorliegen. Darin ist geregelt, wie die Abrechnung stattfindet. Frage 4: Abschließend möchte ich noch gerne wissen wie das Ganze steuerlich betrachtet werden muss? Hier stellt sich die Frage ob bei meinem Konzept irgendwelche Angaben gegenüber dem Finanzamt gemacht werden müssen (Lohnsteuerjahresausgleich)? Antwort: Da Du elektr. Energie verkaufst und dadurch Einnahmen hast, sind die auch in Deiner Steuererklärung anzugeben. Grundsätzlich ist dazu zu sagen, wer selbstständig tätig ist und für seine Leistungen oder Lieferungen Geld verlangt, muss dafür auch Umsatzsteuer berechnen. Eine Ausnahme ergibt sich aus § 19 UStG: Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Als Kleinunternehmer gelten Selbstständige mit einem Vorjahresumsatz nicht über 17.500 Euro. Diese 17.500 Euro wirst Du nicht erreichen und bist dadurch Kleinunternehmer und musst keine Umsatzsteuer abführen. Du könntest Dich aber auch als Unternehmer beim Finanzamt anmelden. Da dies ein vielschichtiges Thema ist, möchte ich Dir raten, dass Du Dich diesbezüglich zumindest einmal von einem Steuerberater beraten lassen solltest, da die steuerlichen Aspekte u.U. sehr vielschichtig ein können. Hierzu ein Link https://www.solaranlagen-portal.de/recht-steuern/photovoltaik-gewerbe.html Dieser bezieht sich zwar auf eine Photovoltaikanlage, aber in Bezug steuerliche Wahlmöglichkeit wird das meiner Meinung nach gut dargestellt und ist genauso bei einer KWK-Anlage. Aber auch bei dieser Frage gilt, wenn Du/Dein Elektriker die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet hast/hat, dann müsste Dir eigentlich ein Einspeisevertrag vom NB vorliegen. Darin ist ebenfalls geregelt, ob die Auszahlung der Einspeisevergütung mit/ohne Umsatzsteuer erfolgt. Es kann natürlich sein, dass der NB die Anmeldung Deiner Anlage vorliegen hat aber Dir noch keine Unterlagen zugeschickt hat. Dann wird dies noch geschehen und Du wirst dann mit den steuerlichen und abrechnungstechnischen Fragen konfrontiert werden. Gruß Loule
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