Sehr geehrte Damen und Herren, als Betreiber einer am 15.10.2020 ausgeschalteten Vitovalor PT2 Heizungsanlage mit der Herstellnummer 7725239001124120 wende ich mich an Sie, um wiederholt auftretende und bisher nicht dauerhaft behobene Mängel anzuzeigen. Seit der Inbetriebnahme kam es zu einer Vielzahl dokumentierter Störfälle, insbesondere an der Brennstoffzelle. Auszüge aus der Fehlerhistorie: Bereits am 19.10.2021: Fehler F32T, F.544 Am 11.11.2021: Fehler C2F0 – „Brennstoffzelle aus“ In den Folgejahren: regelmäßig erneute Ausfälle, Serviceeinsätze, Modultausch Wiederholter und langfristiger, vollständigem Ausfall der Stromerzeugung, d.h. die zentrale Produkteigenschaft– die Kraft-Wärme-Kopplung – ist nicht verfügbar Trotz Servicevertrag Remote-Vollservice für Vitovalor PT2, Vertragsbeginn 15.10.2021 ist eine dauerhafte Mängelbeseitigung bisher nicht erfolgt. Die Brennstoffzelle erfüllt die zugesicherte Dauerleistung nicht verlässlich, es kommt zu Unterbrechungen der Eigenstromerzeugung und damit zu finanziellen und energetischen Nachteilen. Ich stelle daher folgende Forderungen: Mängelbeseitigung / Nacherfüllung Ich fordere Sie auf, die o. g. Mängel vollumfänglich und dauerhaft bis spätestens zum 22.08.2025 zu beheben. Die Anlage ist so instand zu setzen, dass die elektrische Energieerzeugung dauerhaft gemäß den zugesagten 750 W unter Beachtung der DIN EN 50465 gewährleistet ist. Rückmeldung mit konkretem Maßnahmenplan bis zum 10.08.25 Ich bitte um eine schriftliche Rückmeldung bis zum vorgenannten Termin, wie und wann die vollständige Instandsetzung erfolgen wird. Für den Fall, dass bis zum Ablauf der Frist keine nachhaltige Nacherfüllung erfolgt, behalte ich mir ausdrücklich die Geltendmachung von Minderungs- oder Rücktrittsansprüchen (§ 437 Nr. 2 BGB) sowie die gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gemäß § 280 ff. BGB vor. Ich bitte um Stellungnahme durch das Community Management oder einen offiziellen Viessmann Techniker. In den Prozess habe ich bisher keinen Heizungsbauer eingebunden. Gruss Bjørn Christensen
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