Dies ist ein Artikel, der von Fachbetrieben bestellt werden kann. Einsehbar im Internet unter Vollservice-Paket Best.Nr. 7028354 Vitovalor PT2 - Vollservice-Paket Leistungsumfang des Vollservice-Pakets Funktions- und Leistungsgarantie der Vitovalor PT2 (Brennstoffzellenmodul und Gas-Brennwertmodul) für 10 Jahre Diese Garantie ergänzt die gesetzliche Gewährleistungsbedingungen. Viessmann leistet gegenüber dem Fachbetrieb Garantie für die einwandfreie Qualität des Vitovalor durch kostenlose Behebung der Mängel, die innerhalb der Gewährleistung und anschließenden Garantie nachweislich auf Material- und Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Die Anfahrts- und Lohnkosten für die Fehlersuche, Aus- und Einbau der defekten Bauteile werden gemäß den im Handwerk üblichen und erforderlichen Kostensätzen und Zeitaufwand ersetzt. Zusicherung der Erzeugung von elektrischer Energie von 750 Watt (Bedingungen nach DIN EN 50465) abzüglich einer technisch bedingten Degradation (Leistungsminderung) von 20 % auf 10 Jahre mit max. 80000 Betriebsstunden und max. 4000 Starts des Brennstoffzellenmoduls. Einzelwartung des Brennstoffzellenmoduls Pflichtwartung nach 5 Jahren: Durchführung der Wartung einschliesslich Verschleißteilen Jährliche Durchführung der einmaligen Wartung des Gas-Brennwertmoduls (9 Wartungen und zusätzlich sind auch die Verschleißteile inbegriffen) Voraussetzungen für das Vollservice-Paket Bestellung bis spätestens 6 Monate nach Viessmann Rechnungsdatum des Vitovalor. Montage des Vitovalor durch einen qualifizierten Viessmann Fachpartner, entsprechend den technischen Regeln und speziellen Vorgaben von Viessmann. Durchführung und Nachweis der Wartung nach Herstellervorgaben. Der Garantieanspruch muss in der Garantiezeit innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis bei Viessmann geltend gemacht werden. Online-Registrierung der Anlage durch den Fachbetrieb oder den Anlagenbetreiber innerhalb von 6 Monaten nach Viessmann Rechnungstellung des Wärmeerzeugers. Ausschluss von der Funktions- und Leistungsgarantie Schäden die durch unsachgemäße Montage, Verwendung oder äußere Einflüsse entstehen fallen nicht unter die Funktion- und Leistungsgarantie. Dies können z. B. Frost, unsachgemäße, Lagerung, äußere Gewalteinwirkung, ungeeignetes Heiz-/Brauchwasser, ungeeigneter/Fehlender Brennstoff usw. sein. Beginn der Funktions- und Leistungsgarantie Die Funktions- und Leistungsgarantie beginnt mit der Inbetriebnahme des Wärmeerzeugers oder spätestens 3 Monate nach Lieferung durch Viessmann und endet automatisch nach 10 Jahren. Durch Garantieleistungen wird die Garantiezeit weder verlängert noch erneuert. Haftungsausschluss der Funktions- und Leistungsgarantie Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung), Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Kündigung, sind ausgeschlossen. Ferner sind ausgeschlossen Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, so unter anderem Ansprüche wegen Ertragsausfall, aufgrund Verletzung nebenvertraglicher Pflichten, insbesondere Beratungs- oder Aufklärungspflichten, einschließlich eines Verschuldens bei Vertragsabschluss, Ansprüche im Zusammenhang mit von uns durchgeführten Nachbesserungs- und Gewährleistungsarbeiten sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Er gilt ferner nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Von dieser Haftungsausschlussregelung bleiben Ansprüche des Geschädigten wegen Schäden seiner Person oder an seinen privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Bestell-Nr.: 7028354 Schöne Grüße h-l
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