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Meintest du: 

Vorlauftemperaturbegrenzung bei 250-A auf 70°C einstellen sinnvoll?

Hallo,

 

wenn ich das richtig verstanden habe ist die Vorlauftemperaturbegrenzung auf 40°C vor eingestellt damit Fußbodenheizungsbesitzer keine Schäden bekommen können. 

Gibt es darüber hinaus noch etwas zu bedenken, oder kann ich die ruhig die vollen 70°C einstellen und die reale Vorlauftemperatur bedarfsgerecht über Heizniveau, Heizkurve und Zieltemperatur effektiv begrenzen?

 

Das Problem welches ich aufziehen sehe wenn ich diese Maximaltemperatur zu niedrig wähle ist folgende: Die Anlage ist seit drei Wochen in Betrieb. Meine Software ist die etwas ältere 2244, bei der einige wichtige Einstellungsmöglichkeiten, wie eben die besagte Anpassung der maximalen Vorlauftemperatur, noch nicht über die App oder die Konsole möglich sind. Im Moment kann man das ja über Viguide einstellen, welches aber irgendwann gestrichen wird für den Endkunden. Und wenn dies geschieht und will ich halt nicht auf den unzuverlässigen Heizungsfachbetrieb angewiesen sein bei so wichtigen Einstellungen. 

 

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist es ohne Fehlfunktionen auch nicht unbedingt möglich ohne weitere Kosten ein Software Update zu bekommen. Erst wenn die Heizungsfachbetriebe dies selbst aufspielen dürfen, was wohl für die Zukunft geplant ist, besteht dann wohl die Hoffnung dies unkompliziert im Rahmen der jährlichen Wartung erledigen zu lassen. 

 

Was mich nun halt konkret noch bei der Einstellung der Vorlauftemperaturbegrenzung irritiert hat ist die Warnung:

 

"Vorlauftemperaturbegrenzung setzen

Warnung: Die Einstellung eines falschen Wertes kann zu Schäden an der Anlage führen. Bitte stellen Sie sicher, dass der eingestellte Wert korrekt ist.
Ändern: 40 --> 70"
 
Die Anlage ist eine IDU Vitocal 250-A AWO-E-AC 251.A13 2C mit Radiator-Heizkörpern in einem weitgehend ungedämmten 60er Jahre Haus.
3 ANTWORTEN 3

Hallo NeuInDerStadt,

 

wenn bei der Inbetriebnahme die Heizflächen korrekt bezeichnet werden, wird auch die Sollwertbegrenzung entsprechend hoch gesetzt. Ich empfehle dir zudem in jedem Fall das aktuelle Softwareupdate aufspielen zu lassen. Setz dich dazu mit deinem Fachbetrieb in Verbindung. 

 

Viele Grüße
Flo

Hallo, danke für die schnelle Rückmeldung. So ganz verstehe ich die Aussage "wenn bei der Inbetriebnahme die Heizflächen korrekt bezeichnet werden, wird auch die Sollwertbegrenzung entsprechend hoch gesetzt." aber nicht.

Soll das nun heißen, im Normalfall hat der Heizungsbauer sich Gedanken über den Wert gemacht und ihn bewusst auf Grundlage seiner Berechnungen bei 40°C belassen, womit ich erst Mal davon ausgehen kann dass das so gewollt war?

Für unser Haus kommt mir das schon recht wenig vor wenn der Winter mal seinen Höhepunkt erreicht. Zudem wäre es schon ein Zufall, wenn die Heizflächen exakt die vor eingestellten 40°C und nicht irgend einen anderen möglichen Wert von z.B. 39, 42, 47°C oder ähnliches ergeben. 

Aber ok, das wird dann wohl Erfahrungssache und wäre natürlich kein großes Problem, wenn gesichert wäre, dass ich den Wert selber bei Bedarf jederzeit erhöhen könnte. Was mich noch mal zurück auf mein anderes Problem führt. Dazu sagst du: "Ich empfehle dir zudem in jedem Fall das aktuelle Softwareupdate aufspielen zu lassen."

In einem anderen Thema hast du am 29.11.2023 geschrieben: "Wenn das Update für die Funktion deiner Anlage nicht unbedingt notwendig ist, werden wir die Kosten dafür sicher nicht übernehmen, sollte dein Fachbetrieb vor Ort kommen müssen."

Warum der Fachbetrieb vor Ort für ein Update von Nöten sein soll verstehe ich zwar in diesem Zusammenhang nicht, aber im Prinzip wäre bei mir der Punkt strittig, ob das Update für die Funktion meiner Anlage nötig sein wird. Denn in Hinblick auf die bevorstehende, geplante Abschaltung von Viguide erachte ich ein Update welches wichtige Einstellmöglichkeiten für mich sicherstellt durchaus für betriebsrelevant. Andererseits läuft die Anlage bis jetzt zunächst störungsfrei mit dem aktuellen Softwarestand, auch wenn der Heizbetrieb noch nicht benötigt wurde und jenen aus zu testen. 

Bleibt am Ende also die Kostenfrage für das Update. An anderer Stelle habe ich schon von 150€ Anfahrt + Arbeitszeit gelesen, was mir im Moment erst mal viel zu hoch wäre. Wie kriege ich also raus, ob Kosten entstehen oder nicht und wenn ja in welcher höhe, bevor mögliche Kosten entstehen. Durch die nötige Initiierung über den Fachbetrieb wird so ein Vorgang und dessen (Kosten-) Transparenz natürlich recht kompliziert. 

Wenn ich nun auf Anraten das Softwareupdate über den Fachbetrieb anfragen lasse und am Ende kommt unerwartet eine Rechnung von rund 300€ ins Hausgeflattert, dann wäre das für mich inakzeptabel. 

 

MfG

Bei der Inbetriebnahme trifft man die Auswahl, ob es sich bei den Heizflächen um Heizkörper oder Fußbodenheizung handelt. Dementsprechend werden die Werte gesetzt. Was das Update betrifft, so ändern sich diesbezüglich die Dinge, wie dieses ausgeführt wird. Dein Fachbetrieb schließt sich dazu mit unserem Technischen Dienst kurz. 

 

Viele Grüße
Flo

 

 

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