Guten Abend,
meine Anlage steht jetzt seit Sep. 2021 und hat inzwischen den 5. Inverter drin Aufgrund der 3x täglichen EVU-Sperre, sprich harte Abschaltung!
Ist hier nachzulesen: Viessmann Climate Solutions Community - Viessmann Climate Solutions Community
Aus diesem Grund frug ich beim Netzbetreiber an, ob ich meine Anlage nicht nach § 14a EnWG umbauen lassen kann.
Klar sagte Dieser und verwies mich an einen Fachbetrieb meiner Wahl.
Mein erster Impuls war, einfach den Abschaltschütz ausbauen zu lassen, aber den EVU-Kontakt weiter zu nutzen. Dadurch müsste ja die Anlage auch während der EVU-Sperre keinen Strom ziehen auf dem Drehstromanschluss des Verdichters und der Zusatzheizung, aber eben den Inverter zu schützen, weil er nicht ständig hart abgeschaltet wird.
Ein angefragter Elektriker rief mich dann und er erzählte mir was von Energiemanagementsystemen und haste nicht gesehen.
Das mit § 14a EnWG die Leistung steuerbar reduziert werden muss nach Bedarf ist ja klar.
Geht das überhaupt mit meiner Anlage oder ist Variante 1 die einzige und evtl. bessere Wahl?
Wäre für jede weitere Hilfe sehr dankbar. Das Prinzip ist klar, aber die Informationen sind nur verwirrend.
Vielen Dank
VG
ennimann
Hier kannst du zum Thema §14a nachlesen, falls Flo_Schneider meine Frage von heute antwortet.
Gruß/ stev
Guten Morgen,
vielen Dank, schau ich mir heute mit an.
VG
ennimann
Nabend,
ja, den Beitrag hatte ich schon gelesen, nochmal vielen Dank.
Normalerweise bräuchte ich doch bei meiner Anlage gar keine Leistungssteuerung, da der Verdichter keine 1,5KW braucht und nur die Heizstäbe, sind bei mir immer deaktiviert, max. 3x3KW im Fall, dass der Verdichter kaputt ist, mit > 4KW laufen würden, was sich ja aber mit dem Parameter 7907 Max. Leistung Heizw.-Durchlauferhitzer = 1 (3KW) erledigt hätte.
Oder, wenn EVU Sperre weiterhin nötig dann mit Parameter 790A Leistung für Heizw.-Durchlauferh. bei EVU-Sperre = 1 (3KW).
Sehe ich das richtig oder habe ich hier einen Denkfehler?
Wozu sollte ich also einen Eingriff in die Leistungsregelung einbauen lassen, wenn ich eh nie über die 4KW komme?
In der aktuellen Software 4516 finde ich zumindest nichts, was das überhaupt bewerkstelligen könnte.
Danke für weitere Infos
Einen schönen Abend allen
ennimann
Seit 2024 ist verpflichtet, WP steuerbar nach §14a EnWG von EVU zuzustimmen. Bei mir wolle ich von Flo_Schneider wissen, ob SmartGrid und §14@ beide parallel laufen kann, falls EVU doch Begrenzung in der Zukunft bei mir durchsetzen wird. Zumal Software 2440 ist diese Einstellung §14a freigegeben.
Bei dir kann anstatt Hard Abschaltung (EVU sperren) durch Einstellung §14a ersetzen, somit läuft WP unter 4,2 KW weiter, falls EVU Signal kommt. Das ist meine Idee dahinter.
Leider hat Flo_Schneider meine Frage meine Frage (Link oben) noch nicht beantwortet. Aber du kannst dort fragen, ob Einstellungen §14@ mit Software funktionieren. Falls Ja, kannst du schon umstellen, um Hard Abschaltung zu vermeiden.
Gruß/ stev
Hi,
nein, die harte Abschaltung kann ich aktuell bei der EVU-Sperre nicht verhindern, da bei mir ein Schütz schaltet und den Drehstrom vom Verdichter/Inverter und Heizstab nimmt.
Der EVU-Sperre Kontakt ist parallel natürlich trotzdem angeschlossen, damit die Anlage das auch weiß, dass eine EVU-Sperre anliegt.
VG
ennimann
Hallo ennimann,
ich verstehe, Jahr 2021 ist übrig: WP mit Harte Abschaltung wie folgt anzuschließen:
Funkrundsteuerempfänger von Netzbetreiber (EVU) --> Hilf Schütz --> 3 Phase Schütz --> WP inkl. Verdichter, Umrichter, Heizstab,...
Für §14a EnWG kommst du nicht vorbei, an Netzbetreiber (über Elektriker) zu Wenden.
Ich habe eine interessante Artikel "Hinweise zum Anschluss von WP als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne des §14a EnWG" von bwp gefunden, damit kannst du über §14a und denen Prozess zu vertiefen.
Rest kann ich dir nur empfehlen, mit deinem Elektriker zu sprechen, mehr kann ich nicht mehr Hilfen.
Gruß/stev
Klasse, ich danke Dir sehr.
VG
ennimann
EDIT
Jetzt bin ich auch nicht schlauer!
- kann mir denn bitte Keiner sagen WIE ich eine 333-G steuerbar bekommen soll und was ich da konkret dafür benötige<
- die Anlage hat doch nur den Schalteingang für die EVU-Sperre
- Steuerbar müssen doch nur Verbraucher sein, die mehr als 4,2KW beziehen, alles darunter wird doch 24/7 vom Netzbetreiber garantiert geliefert
Noch mehr so ein Mist. Hauptsache die Leute verrückt machen!
Ich denke deine Anlage wird sich softwaremäßig diesbezüglich nicht mehr anpassen lassen. Deshalb wird es nur 100 % oder 0 % über Schaltung EVU-Kontakt geben. Allerdings kannst du den Rundsteuerempfänger ausbauen lassen, der durch einen Smartmeter und eine FNN-Steuerbox ersetzt werden muss, die über eine Relais dann die WP (EVU-Kontakt) schaltet auf 0 Leistung. Allerdings darf das der Netzbetreiber dann nur noch, wenn das Netz überlastet wäre, was kaum vorstellbar sein dürfte. Du brauchst einen Elektriker, der sich mit dem Thema Smartmeter und FNN Steuerbox auskennt. So zumindest mein angelesener Wissensstand.
Da der Umbau durch den Netzbetreiber beauftragt werden kann, müssten die dir einen entsprechenden Elektriker benennen können. Das Problem wird sein, das bis dato dein Netzbetreiber diesbezüglich noch 0,0 Erfahrungen hat und dich deshalb mit Verweis auf Elektriker abbloggt.
Ich habe hier im Forum auch von noch keiner einzigen Anlage gelesen, die gem. Par. 14a verkabelt wurde. Derzeit wird z.B. bei der Vitocal 25x gerade mal das Softwareupdate ausgerollt, das dies ermöglichen soll.
Dreh den Spieß doch mal um und schreibe deinem Netzbetreiber, er soll den Rundsteuerempfänger ausbauen und durch einen Smartmeter mit FNN Steuerbox austauschen, weil du in den Genuss der vergünstigten Netzentgelte kommen willst!
VG
DAS ist doch mal genau das, wonach ich gesucht habe und trotzdem stellt sich mir die Frage, wozu noch ein Smartmeter und FNN Steuerbox, wenn die Anlage, vom "Fachmann" konfiguriert, kein 4,2KW zieht.
Ich frage den Netzbetreiber mal danach an. Bin gespannt.
Das würde ja mein Problem 1:1 lösen, dass wirklich nur im absoluten Notfall, der Verdichter hart ausgeschaltet wird.
Vielen lieben Dank für die ganzen Infos hier!
VG
ennimann
P.S.: auf Seite 10 der oben verlinkten Datei ist übrigens die Steuerung über Relaiskontakte angesprochen. Und wenn deine Anlage im Betrieb dann nicht mehr über 4,2 kW zieht, dürfen Sie auch nicht abschalten, da die 4,2 kW die Untergrenze sind.
VG
Nochmals vielen Dank, so langsam macht es klick bei mir.
Es würde dann also nur der jetzige EVU-Sperren Funkempfänger samt Relais und Schütz gegen dieses Smartmeter und die FNN Steuerbox getauscht.
VG
So mein Verständnis. Und du kannst bei allen Netzbetreibern online nachlesen, dass Anlagen, die vor dem 1.1.24 in Betrieb gingen, zu dem neuen Modell wechseln können. Im Übrigen gibt es für den Betrieb des Rundsteuerempfängers nur noch eine Übergangsfrist bis 31.12.2028. Dann muß der raus und alle müssen in die Steuerbarkeit überführt werden.
VG
Sehr gute Hinweis von Trifo, was Funkrundsteuerempfänger betrifft.
Jetzt hast du auch richtige Informationen und Input von uns bekommen.
Gruß/ stev
Moin,
kurzes Update von mir.
KEIN Elektriker in meiner Region hat Bock das umzusetzen!
ca. 100 in einer Ausschreibung angefunkt, 2 haben sich immerhin einmal gemeldet, dann aber nicht mehr.
Habe daraufhin meinen Netzbetreiber angeschrieben mit der Bitte, den Umbau zu veranlassen.
Ebenfalls KEINE Reaktion darauf.
Soviel dazu, Politik beschließt was und keinen Interessiert es und der Kunde ist mal wieder der Dumme.
Ich habe wirklich keine Bock mich nach der Garantie mit Viessmann rumzuärgern, wenn dadurch wieder was kaputt geht, was ich dann selbst bezahlen darf.
Schönes WE
ennimann
Hallo ennimann,
ich verstehe deine Situation. nämlich
- Politiker wollten Strom Netz nicht überlastet und schnell so ein §14a EnWG Gesetze ab 1.1.2024 festlegen !
damit minderten alle neuen Verbraucher wie Wärmepumpen ab 1.1.2024 "§14a EnWG" verpflichtet.
- Netzbetreiber/ EVU wird auch nicht als " Versuch Kaninchen" werden, da die Produkte dazu noch in der Test Phase sind und auch nicht richtig funktioniert !
- Elektriker kann nur die Vorhabe durchführen, wenn die fertige Produkte verfügbar sind , Einbau bzw. Betriebsanleitung vorhanden sind. Er muss auch noch entsprechen geschult werden, das ist auch Neuland für den Elektriker.
Da deine WP in Jahr 2021 gebaut ist. Kann du versuchen, §14a EnWG, Modul 1 (Pauschal Vergütung) zu beantragen, auch wenn die Voraussetzung nicht da ist. mindestens bekommst du die Pauschal Betrag vergüten.
Ich habe ein Vitocal 250 AH Wärmepumpen vor ca. 3 Monate eingebaut, ich mache mich schon jetzt Gedanken, wie ich Bauseitig Vorbereitung vorbereiten kann, damit sowohl Funktionen "Smart Grid" als auch "§14a EnWG" parallel laufen kann, bis Netzbetreiber/ EVU mit den Produkte für "14a EnWG" soweit ist.
(Leider hat Viessmann noch keine Rückmeldung dazu geschrieben)
Du kannst gerne meine Ideen für Vitocal 250 AH für die Bauseitige Vorbereitung als Information nachlesen. Link dazu siehe unten.
Viessmann Climate Solutions Community - Viessmann Climate Solutions Community
Gruß /stev
für Vitocals mit Vitotronic wird es keine Updates geben, die eine Dimmung ermöglichen.
Wenn die Leistungsaufnahme der WP Verdichter + Heizstab größer 11kW ist kann man sie ganz mit der 40% Regel dimmen.
In deinem Fall einfach ein Schütz das den Heizstab stromlos macht.
Fertig.
Diese Schütz steuert der Kontakt des Stromversorgers bei Dimmung an.
Das funktioniert völlig unabhängig von irgendwelchen Viessmann Funktionen und du muss den Inverter nicht mehr hart stromlos machen.
Das mit dem Schütz sollte jeder halbwegs begabte Eklektiker schaffen 🙂
https://www.waermepumpe.de/fileadmin/user_upload/Praxisratgeber_14a_WEB.pdf
Seite 9.
Lass dir vorher schriftlich beim Stromversorger des Vorgehen bestätigen .
VG
Ich danke Dir für die Info, die mich aber nicht wirklich weiter bringt.
Warum:
- mein Heizstab (3x3KW=9KW) und der Verdichterinverter mit Verdichter (<2KW) sind in der Anlage (333-G) zusammen verschaltet und werden ja jetzt schon bei EVU Sperre mit einem Schütz hart ausgeschaltet. Damit bin ich doch eh unter 11KW Gesamtleistung.
- wieviel stünde mir denn zu bei meiner Anlage, die ja unter 11KW verbraucht
Mein Plan war ja jetzt, den jetzigen Funkempfänger samt Schütz ausbauen zu lassen und gegen ein Smartmeter mit FNN Steuerbox auszutauschen. Die neue Box sendet nur im Notfall, wenn es wirklich nicht anders geht, ein Dimmsignal über den jetzigen EVU Schalteingang. Die 333-G kann ja leistungstechnisch nicht geregelt werden (doch kann SIE!) mit dem Parameter 790A Leistung für Heizw.-Durchlauferh. bei EVU-Sperre = 1 (3KW) kann ich den Heizstab in so einem Notfall auf 3KW begrenzen.
Um überhaupt >4KW zu verbrauchen müssten also 2 Dinge geschehen, dass ich überhaupt mal irgendwann eine "Dimmung" benötige:
- es muss ein Notfall sein, dass der Netzbetreiber dimmt und
- mein Inverter bzw. Verdichtersystem muss kaputt sein und ich wäre gezwungen den Heizstab zu nehmen, der ansonsten grundsätzlich immer aus ist
Soll heißen, wenn ich das so mache, dann sollte es doch null Probleme geben. Zumal der Inverter/Verdichter beim blosen EVU Signal trotzdem aus geht, nur eben nicht einfach so vom Strom genommen wird, weil jetzt kein Ausschaltschütz mehr davor wäre.
VG
ennimann
Hallo ennimann,
sorry ich dachte der Verdichter benötigt bei WW Bereitung mit 65 Grad über 2 kW, es sind leider nur 1,75 kW 😞
dann kommen wir so leider nicht auf die 11 kW
Kannst du nicht noch einen 1 oder 2 kW Heizstab in den WW Speicher bauen.??
Dann wärs du über den 11 kW
Wie gesagt müsstest du den Verdichter der Vitocal dann gar nicht mehr dimmen
Die neue Box würde den 9 KW und 1KW Heizstab stromlos machen und die Anforderung des §14a wäre erfüllt.
Nichts mehr mit EVU Sperre des Verdichter.
Das gerade eine Dimmung stattfindet , wenn dein Verdichter defekt ist, ist relativ unwahrscheinlich.
Zur Not kaufst du dir dann 3 Heizlüfter im Baumarkt.
Hallo
Wieso wird bei dir der Hauptstrom vom Verdichter abgeschaltet du hast doch den EVU Kontakt der reicht doch.
Las das Schütz Ausbauen so das der Verdichter Dauerstrom hat und nur über den EVU Kontakt abgeschaltet wird.
Hallo,
Ich habe mir heute mal die Verteilung angesehen.
In der Tat gehen beide 5adr. Anschlussleitungen vom Verdichter und vom Heizstab an den EVU Abschaltschütz und werden bei EVU hart abgeschaltet.
Laut Viessmann Anleitung wird bei Verwendung des EVU Kontaktes der Anlage auch der Verdichter "HART" abgeschaltet, egal, ob da nun noch ein Schütz davor ist oder nicht? siehe Bild
Aus diesem Grund werde ich daher den Verdichter VOR den EVU Schütz schalten lassen, da dieser ja nur bis zu 1,5KW zieht (was ja weniger ist, als meine Waschmaschine beim Waschen braucht)und muss daher eigentlich nie "gedimmt" bzw. abgeschaltet werden und den Heizstab belasse ich am EVU-Abschaltschütz.
Den brauche ich, wie gesagt, ja eh nur im Fehlerfall und den können die weiterhin 3 mal am Tag abschalten oder so oft die wollen. (ist per Parameter eh immer aus)
Den EVU Kontakt der Anlage werde ich dann wieder brücken und der Verdichter bleibt dauerhaft am Strom.
Damit sollte es rechtlich und sicherheitstechnisch sauber sein.
Der Netzbetreiber kann dann auf die neue Technik umstellen, wann immer er dazu bereit ist.
VG
ennimann
PS Eure Meinung dazu würde mich brennend interessieren.
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