Hallo liebe Community,
letztens hat uns ein Bekannter (selbst Heizungsinstallateur für Viessmann-Geräte) darauf hingewiesen, dass am Aufstellort unseres Außengerätes der Sicherheitsbereich verletzt sei. Laut Montageanleitung beginne der Trapez -förmige Sicherheitsbereich an der Oberkante nicht an der Ecke des Außengerätes sondern etwas weiter außen, s. nachfolgend Bild
Nachdem wir unsere Fachfirma, welche die WP installiert hat, darüber informiert haben, antwortete diese: Es ist alles korrekt aufgestellt und in Ordnung. Sie übersendete uns eine Montageanleitung mit, auf welcher der Sicherheitsbereich anders aussah, s. nachfolgendes Bild:
Was ist jetzt richtig, hier geht es um ca. 20cm?
Vielen Dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
In der Planungsanleitung von 11/2024 ist der Schutzbereich so eingezeichnet, wie von deinem,Fachbetrieb mitgeteilt. Siehe Seite 125. Optimus1 hat die alte Planungsanleitung von 2022 gepostet, in der das noch anders war. M.E. passt alles.
Ich kann die ganze Planungsanleitung leider nicht anhängen, da größer 20 MB. Wenn du ein wenig googelst findest du sie aber selbst.
VG
Genau so ist es. Der Schutzbereich wurde leicht angepasst.
6175107VPA00006_1.pdf
Die frühere Darstellung war ohnehin nicht ganz klar, da der Schutzbereich auch noch etwas über die Anlage hinausragte, ohne dass es bemaßt war.
Der Hinweis von @Küstenpumpe ist aber berechtigt. Was ist mit dem Kellerfenster? Hier muss die Öffnungsmöglichkeit dauerhaft verhindert werden.
Du brauchst oben 1,07m ab Mitte WP, unten 1,57 ab Mitte WP. Sind die nicht vorhanden?
Welches Maß hast Du nach rechts zum Fenster ab Mitte WP?
Evtl. wurde die Montage Anleitung geändert, siehe Anhang.
Danach wäre das erste Bild aktuell.
Man darf nicht vergessen, bei (möglichweise) austretendem Propan ist dieses schwerer als Luft.
Wind dürfte zusätzlich an 360 Tagen herrschen.
Daher, meine Meinung, man kann es auch päpstlicher als der Papst sehen, ich finde es so wie es ist ok.
Weitaus gefährlicher wäre ein Aufstellort neben/über einer Kasematte, etc. oder die Hauseinführung ist nicht gasdicht. Daher fände ich eine Unterschreitung der Bodenmaße auf Erdniveau weitaus gefährlicher als 20cm im oberen Bereich.
Selbst diese 3200mm auf Erdniveau könnten im Worst Case nicht ausreichend sein. wie gesagt, reine Physik, weil Propan eben nach unten "fällt" .
In der Planungsanleitung von 11/2024 ist der Schutzbereich so eingezeichnet, wie von deinem,Fachbetrieb mitgeteilt. Siehe Seite 125. Optimus1 hat die alte Planungsanleitung von 2022 gepostet, in der das noch anders war. M.E. passt alles.
Ich kann die ganze Planungsanleitung leider nicht anhängen, da größer 20 MB. Wenn du ein wenig googelst findest du sie aber selbst.
VG
Genau so ist es. Der Schutzbereich wurde leicht angepasst.
6175107VPA00006_1.pdf
Die frühere Darstellung war ohnehin nicht ganz klar, da der Schutzbereich auch noch etwas über die Anlage hinausragte, ohne dass es bemaßt war.
Der Hinweis von @Küstenpumpe ist aber berechtigt. Was ist mit dem Kellerfenster? Hier muss die Öffnungsmöglichkeit dauerhaft verhindert werden.
Prima, vielen Dank an euch für die schnelle Unterstützung, dann passt ja alles. Das Kellerfenster unten ist übrigens zugemauert und gasdicht versiegelt, sodass dort kein Propan unerlaubt eindringen kann.
Zitat @ABR
Der Hinweis von @Küstenpumpe ist aber berechtigt. Was ist mit dem Kellerfenster? Hier muss die Öffnungsmöglichkeit dauerhaft verhindert werden.
Man sollte den Aufstellort eben weder päpstlicher als nötig sehen, aber auch "mit denken" .
Das Maß "A" kann im Worst Case auch zu gering sein. Im Falle eines Aufstellortes in einem kleinen windgeschützten Innenhof/Atrium mit Kellerfenster, aber außerhalb des geforderten Maßes "A" sollte man dieses trotzdem gasdicht verschließen.
In o.a. Fall an der Hausecke (Wind von zwei Seiten möglich) wird das Propan sicher verweht.
Zum Fenster kommt nix rein.
Safe !
Benutzer | Anzahl |
---|---|
11 | |
5 | |
4 | |
4 | |
4 |