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Mindestabstand Vitocal 251-A zu Grundstücksgrenze bei hoher Grenzmauer

Hallo zusammen,

 

wir planen eine Vitocal 251.A19 hinter einem Mehrfamilienhaus aufzustellen. Vorgesehende Platz an der Hauswand wird links und rechts von einem Garagentor und einer Grundstücksgrenze begrenzt. Die Entfernung von Grundstücksgrenze zum Beginn Garagentor beträgt 3,03 m. Das sind also 11,4 cm zu wenig um den Mindestabstand von 1 m zu beiden Seiten der Wärmepumpe einzuhalten. Das Bodenniveau des Nachbargrundstücks ist ca. 50 cm höher als unseres und beide Grundstücke sind durch eine mindestens 2,5 m hohe und mehr als 10 m lange (vermutlich gasdichte) Mauer getrennt. Wir gehen davon aus, dass die Mauer deutlich über die Lebenszeit der Wärmepumpe hinaus bestand haben wird.

 

Laut Planungsunterlagen der Wärmepumpe verjüngt sich der Sicherheitsbereich nach oben hin. Wäre auf der anderen Seite der Mauer eine Gebäudeöffnung auf Höhe des Bodenniveaus des Nachbargrundsstücks wäre es außerhalb des Sicherheitsbereichs, weil

  • die Mauer höher als die Wärmepumpe und gasdicht ist
  • die Öffnung außerhalb des sich verjüngenden Sicherheitsbereichs liegt

Laut Landesbauordnung unseres Bundeslandes haben wir keinen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Dürfen wir den Mindestabstand von 1 m zur Grundstücksgrenze auf Grund der oben genannten Gründe unterschreiten?

 

edit: Selbst, wenn wir die Wärmepumpe mit dem Rücken an die Mauer aber seitlich dicht an die Hauswand stellen, müssten von der Mauer aus 3,23 m Abstand bis zum Garagentor / Autofahrweg sein (0,25 m Abstand Mauer zu WP; 0,68 m Tiefe WP; 50 cm + 180 cm Abstand nach vorne => 3,23 m). Das sind sogar noch mehr. Und dann ist da immer noch die Frage, ob es nicht 1 m Mindestabstand zur Grenze aus Prinzip sein müssen.

 

edit 2 (2025-03-18, 8:18): skizzierter Lageplan mit Maßen hängt an

 

Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldungen

lageplan_abstaende_grenze.png
7 ANTWORTEN 7

Eine Zeichnung sagt mehr als tausend Worte

Gruß, peterlaub

Vitocal 250-AH HAWO-AC 252.A13

@peterlaubHängt jetzt an. Ist gerade nur grob mit Paint gemacht.

Hallo heydebreck,

 

ich empfehle, den Mindestabstand von 1m einzuhalten. 

 

Viele Grüße
Flo

Hallo Flo,

 

Danke für die schnelle Rückmeldung.

 

> ich empfehle, den Mindestabstand von 1m einzuhalten. 

 

Um das nachbarschaftliche Miteinander nicht zu gefährden oder aus ein Sachgrund? Je dichter die Wärmepumpe an der Mauer steht, desto größer wäre auch der Schallschutz für das Nachbargrundstück.

 

Wenn Wir die Wärmepumpe mit dem Rücken zur Grenzmauer stellen, müssten/sollten wir dann auch den 1 m Abstand zur Grenze einhalten?

 

Viele Grüße,

Daniel

Dann empfehle ich auch, den Abstand von einem Meter einzuhalten. 

 

Viele Grüße
Flo

@Flo_SchneiderDanke. Auf welcher Basis empfiehlst Du das? Bauchgefühl? Soziale Gründe (Nachbarschaftsverständnis)? Rechtliche Gründe (1 m ist Pflicht zur Grenze bei entsprechendem Kältemittel)? Oder: wenn Mauer mal wegfällt könnte im Sicherheitsbereich von 1 m auf dem Nachbargrundstück eine Zündquelle sein?

 

Viele Grüße,

Daniel

 

Innerhalb des Schutzbereiches dürfen sich keine Grundstücksgrenzen (Nachbargrundstück), Gehwege und Fahrwege befinden. 

 

Viele Grüße
Flo

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