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Maximaler Leistungsbezug wegen Steuerungspflicht gemäß § 14a EnWG

Guten Morgen allerseits,

 

ich habe eine Wärmepumpe vom Typ „AWO-M-E-AC 251.A10“ bestellt. Bei den Elektroinstallationsarbeiten stellt sich die Frage nach der Steuerungspflicht gemäß Energiewirtschaftsgesetz. Gemäß § 14a sind Verbraucher steuerungspflichtig, wenn sie einen maximalen Leistungsbezug von mehr als 4,2 kW haben, der Anschluss am Niederspannungsnetz erfolgt und die Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024 geschieht.

 

Mein Heizungsunternehmen teilte mit, dass die elektrische Leistungsaufnahme 3,07 kW beträgt (was aber nach dem Datenblatt nur bei dem Betriebspunkt „A -7/W35“ gilt.

 

Ist es richtig, dass in meinem Fall KEINE Steuerungspflicht gemäß EnWG vorliegt?

 

Danke für die Unterstützung!

Beste Grüße

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Hallo J-B-aus-Werne,

 

die maximal mögliche elektrische Leistungsaufnahme beträgt 4,8kW. Für diesen Fall kann die Wärmepumpe über das EVU-Sperrsignal vom Energieversorger gesperrt werden.

 

Viele Grüße
Flo

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2 ANTWORTEN 2

Hallo J-B-aus-Werne,

 

die maximal mögliche elektrische Leistungsaufnahme beträgt 4,8kW. Für diesen Fall kann die Wärmepumpe über das EVU-Sperrsignal vom Energieversorger gesperrt werden.

 

Viele Grüße
Flo

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