Guten Morgen allerseits,
ich habe eine Wärmepumpe vom Typ „AWO-M-E-AC 251.A10“ bestellt. Bei den Elektroinstallationsarbeiten stellt sich die Frage nach der Steuerungspflicht gemäß Energiewirtschaftsgesetz. Gemäß § 14a sind Verbraucher steuerungspflichtig, wenn sie einen maximalen Leistungsbezug von mehr als 4,2 kW haben, der Anschluss am Niederspannungsnetz erfolgt und die Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024 geschieht.
Mein Heizungsunternehmen teilte mit, dass die elektrische Leistungsaufnahme 3,07 kW beträgt (was aber nach dem Datenblatt nur bei dem Betriebspunkt „A -7/W35“ gilt.
Ist es richtig, dass in meinem Fall KEINE Steuerungspflicht gemäß EnWG vorliegt?
Danke für die Unterstützung!
Beste Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo J-B-aus-Werne,
die maximal mögliche elektrische Leistungsaufnahme beträgt 4,8kW. Für diesen Fall kann die Wärmepumpe über das EVU-Sperrsignal vom Energieversorger gesperrt werden.
Viele Grüße
Flo
Hallo J-B-aus-Werne,
die maximal mögliche elektrische Leistungsaufnahme beträgt 4,8kW. Für diesen Fall kann die Wärmepumpe über das EVU-Sperrsignal vom Energieversorger gesperrt werden.
Viele Grüße
Flo
Besten Dank!
Das hilft mir weiter.