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Magnetidabscheider notwendig oder sinnvoll? Kugelhähne zu installieren? Muss/sollte die Anlage geändert werden?

Nachdem vor einiger Zeit ein Heizungs-Fachunternehmen unsere Viessmann Wasser-Wasser-Wärmepumpe gesehen hat, stellte man dort fest, dass die Anlage angeblich in mehreren Aspekten nicht den gängigen Normen, Verordnungen oder Gesetzen entspräche. Unter anderem wurde moniert, dass es keinen Magnetidabscheider gebe und der Pufferspeicher keine Kugelhähne besitze, was durch einen Heizungs-Gutachter mündlich bestätigt wurde. Eine Messung ergab zudem, dass das Wasser im System in allen relevanten Parametern Werte außerhalb der Norm aufweist. Das Fachunternehmen vermutete, dass bei der Befüllung durch den Bauunternehmer unbehandeltes Leitungswasser eingefüllt worden sei. Das wurde vom Bauunternehmen zunächst bestätigt, seit wir eine Sanierung der Anlage fordern aber bestritten.

Das Heizungs-Fachunternehmen ist der Meinung, dass ein dauerhafter ordnungsgemäßer Betrieb der Anlage nicht möglich sei, da z.B. auch mit der Zeit auftretende Wasserverluste nicht der Norm entsprechend ausgeglichen werden könnten. Wir haben zudem Sorge vor einer verkürzten Lebensdauer der Anlage durch Magnetidablagerungen. Diesen Problemen kann man gemäß Fachbetrieb (und Sachverständigen) nur mit dem Umbau der Anlage (=> Magnetidabscheider…) begegnen.

Der Bauunternehmer behauptet hingegen, dass kein Mangel vorliege und kein erhöhter „Verschleiß“ z.B. durch Magnetidbildung zu befürchten sei und Viessmann als Hersteller auch ohne Magnetidabscheider sämtliche Garantien übernähme, da die Anlage in allen Punkten den geltenden Normen, Verordnungen (u.a. Wärmeverordnung) und Gesetzen entspräche. Auch fehlende Kugelhähne beim Pufferspeicher stellten keinen Mangel dar. Dass bei Arbeiten an der Anlage das warme Wasser abgelassen werden müsse stellt nach seiner Darstellung laut Angaben aus Ihrem Unternehmen auch keinen Konflikt zur Wärmeschutzverordnung dar.

Das Heizungs-Fachunternehmen behauptet, dass das alles Mängel seien und der Bauunternehmer zur Nachbesserung verpflichtet sei. Schon alleine der fehlende Hinweis auf einen sinnvollen Magnetidabscheider etc., die offenbar falsche Aussage des Bauunternehmers, die Anlage sei wartungsfrei, und die fehlende Dokumentation über die Erstbefüllung seien zu ahnden.

Der Bauunternehmer behauptet inzwischen, das System sei bei der Erstbefüllung mit Leitungswasser, das durch eine Entsalzungspatrone geleitet worden sei, befüllt worden (die vor einigen Wochen gemessenen Werte liegen allerdings alle außerhalb der Norm, s.o.). Auf gleiche Weise könne man auch Wasserverluste im Laufe der Jahre ausgleichen.

Das Fachunternehmen sagt, dass dies nicht ohne Weiters möglich sei und für ein Nachfüllen nach der oben beschriebenen Weise eine Dokumentation der Werte der Erstbefüllung notwendig sei (die wir nicht erhalten haben).

Der Umbau der Anlage soll übrigens ca. 3000 € kosten.

 

Wir sind jetzt ziemlich verzweifelt, da wir als Laien kaum entscheiden können, ob Heizungs-Fachunternehmen und Sachverständiger Recht haben, Beratungsfehler vorliegen und eine Änderung an der Anlage für die Erfüllung der verschiedenen Normen etc. und einen langfristigen störungsfreien und ökonomischen Betrieb sinnvoll oder notwendig ist oder ob der Bauunternehmer Recht hat und an seinem Vorgehen/der Anlage nichts zu bemängeln ist und alles bleiben kann wie bisher.

 

Kann uns jemand in der Frage kompetent weiterhelfen? Das wäre super!

Vielen Dank schon mal, wir sind gespannt auf eure Antworten! 

14 ANTWORTEN 14

Zu den Kugelhähnen möchte ich keine Aussage treffen. Dies ist von der genauen Einbausituation abhängig. Es muss aber auf jeden Fall beim Befüllen eine Entsalzungspatrone verwendet werden. Die aktuellen Werte widersprechen aber nach der Aussage des Fachunternehmens/Sachverständigen der Aussage des Bauunternehmens.

Auch sollte eine Nachfüllstation wie z.B. "Viessmann Vitoset Füllstation medium mit Enthärtungskartusche 4 l, ZK06029" oder ähnliches montiert sein. Für diese Nachrüstung allein sind etwa 1500€ zu veranschlagen, abhängig vom Zeitaufwand und Stundenlohn.

Falls das Wasser gewechselt werden muss, sind dies weitere Kosten, eine Patrone für die Befüllug liegt bei ca. 150€ plus Arbeitskosten.

Magnetit-/Schlammbscheider ist auch notwendig. Wenn dieser, das Neubefüllen, die Kugelhähne und die Nachfüllstation im Angebot des Fachunternehmens enthalten sind, klingen 3000€ nicht unrealistisch.

Ergänzung: um welches Modell der WP handelt es sich?

mlz

Kugelhähne sind sicherlich nicht verpflichtend, erleichtern aber im Fall des Falles bestimmte Reparaturarbeiten.

Ob ein Befüllen der Anlage mit normalem Leitungswasser erfolgen kann, hängt von der Trinkwasserqualität ab. Und wenn die Qualität auch im Normbereich der VDI 2035 liegt, gäbe es so erstmal keinen Grund, das als Mangel anzusehen. Nur, wenn z.B. Wasserhärte und PH-Wert abweichen, ist eine Vorbehandlung ratsam. Und hier wäre natürlich eine automatische Nachfüllstation sehr hilfreich, damit man im Falle des Nachfüllens nicht gleich den HB rufen muss.

Bei Magnetit- und ähnlichen Abscheidern scheiden sich die Geister. Sie sind keine Pflicht, können und dürfen aber empfohlen werden.

Wow bist du schnell! Damit habe ich echt nicht gerechnet. Vielen lieben Dank!

Unsere "Hardware": Vitotronic 2000 mit Vitocall 300 und PS 500 W

Ich kann gerne auch ein Foto der Anlage schicken, wenn das hilfreich ist für die Beurteilung des Falls...

 

Wenn ich dich richtig verstehe, müsste grundsätzlich eine Nachfüllstation (z.B. "Viessmann Vitoset Füllstation medium mit Enthärtungskartusche 4 l, ZK06029") oder ein Magnetidabscheider  montiert sein. Beides ist wohl nicht der Fall, wobei beim Auffüllen eine "mobile" Kartusche benutzt worden sein könnte (wofür wiederum die Wasserwerte nicht sprechen...).

 

Da also das Wasser in der Anlage nicht der DIN entspricht, bekomme ich die unerwünschten Stoffe nur noch durch einen Magnetidabscheider aus dem System (?).

Folglich ist dieser nun in jedem Fall zu montieren. 

Verstehe ich das so richtig?

 

Die Frage ist jetzt: Wer hat die Kosten zu tragen? Stellt das Fehlen von Nachfüllstation / Magnetidabscheider und das vermutliche Einfüllen von unbehandeltem Wasser einen Mangel dar, so dass der Bauunternehmer zur Nachbesserung verpflichtet ist und somit die Kosten für den Magnetidabscheider übernehmen muss?

Hätten wir 2019 auf die Notwendigkeit/Sinnhaftigkeit einer Nachfüllstation oder eines Magnetidabscheiders hingewiesen werden müssen? Liegt also ein Beratungs- oder Planungsfehler vor, aus dem Regressansprüche erwachsen?

Wenn Du das auch noch weißt, bist du echt der Hero!

 

LG!

 

 

Da hast was falsch verstanden. Der Magnetitabscheider schützt nur die HE-Pumpe vor eisenhaltigen Schwebstoffen im Heizwasser. Er ändert nichts an der chemischen Beschaffenheit des Wassers. Die kann nur durch bestimmte Zuschlagstoffe  geändert werden.

Es müsste oben also heissen: Es sollte eine Nachfüllstation UND ein Magnetitabscheider istalliert werden.

Entspricht also die Trinkwasserqualität nicht der VDI 2035, darf nur aufbereitetes Wasser eingefüllt werden. Praktischerweise über eine Füllstation.

Der Magnetitabscheider ist aber noch immer keine Pflicht.

Als Friedensangebot kann man zumindest mal nachfragen, ob vielleicht eine Kostenteilung in Frage käme. Z.B. du das Material, der HB die Einbaukosten ? Oder auch halbe/halbe wäre denkbar.

Das grosse Problem besteht hier darin, dass es eben keine Verpflichtung gibt, Füllstationen und Abscheider einzubauen.

Hallo,

 

poste welche WP genau eingebaut wurde (genau Typenbezeichnung oder Serienmummer 7***) und wann.

In der dafür gültigen Planungsanleitung kann kann man nachlesen was von Viessmann  gefordert wird/wurde.

Das ist verbindlich.

 

VG 

Das sind Fragen, gerade wenn es um die Haftung geht, die nur durch einen Sachverständigen zu beantworten sind.

Zum Heizwasser findet sich im Planungshandbuch folgendes:

Zur Beschaffenheit und Menge des Heizwassers einschließlich Füll- und Ergänzungswasser die VDI 2035 beachten.
■ Heizungsanlage vor dem Füllen gründlich spülen.
■ Ausschließlich Wasser mit Trinkwasserqualität einfüllen.
■ Füll- und Ergänzungswasser mit einer Wasserhärte über 16,8 °dH (3,0 mol/m3) muss enthärtet werden, z. B. mit der Kleinenthärtungsanlage für Heizwasser: Siehe Vitoset Preisliste.

 

Dann stellt sich zuerst die Frage nach der Wasserhärte bei Ihnen. Mein Heizungsbauer  verbaut bei WP  immer einen Magnetit-/Schlammabscheider und auch eine Nachfüllstation. Letzere stellt auch sicher, dass die Nachbefüllung nach der Norm erfolgt, wenn es der Besitzer tut. Pflicht ist diese nicht, man kann sogar auf den Systemtrenner verzichten wenn die Nachbefüllung über eine Handpumpe erfolgt. Beim Magnetit-/Schlammabscheider und der Nachfüllstation dürfte es möglicherweise schwierig werden hier Regressansprüche geltend zu machen. 

Es ist leider so, dass diese nicht gerade günstig sind und eine Installation der WP um 4-10% verteuern und daher in preiskritischen Situationen nicht angeboten werden.

Die unerwünschten Stoffe oder der PH-Wert werden im ersten Schritt nur durch ein Spülen und Neubefüllen der Anlage entfernt/korrigiert.

mlz

Vielen Dank!

OMG! Wenn wir Magnetidabscheider UND Nachfüllstation benötigen, sind wir ja schon bei ca. 4500 €...

Das scheint echt nicht unkompliziert zu sein...

Ich fürchte, dass der Bauunternehmer sich freiwillig auf nichts einlässt...

Wie wir so aus verschiedenen Richtungen mitbekommen, ist "Mängelbeseitigung" nicht gerade seine starke Seite, nicht einmal, wenn er eindeutig Murks gebaut hat. Da geht wohl alles erst mal vor Gericht...

LG

Da Preise immer eine Verhandlungssache sind... 4500€ für Magnetit-/Schlammabscheider und Nachfüllstation halte ich für zu hoch. Da sollte man mit 3000€ brutto schon hinkommen. Mir liegt gerade ein Angebot für die Nachrüstung einer Nachfüllstation für eine 10 Jahre alte Brennwertanlage bei meiner Schwiegermutter vor. Es liegt bei 1200€. Bisher wurde dort immer mit dem Schlauch nachgefüllt, dies soll nun bequemer und normgerecht erfolgen.

mlz

Lieben Dank!

Vitotronic 2000 mit Vitocall 300 und PS 500 W reicht nicht?

Wo finde ich eine genauere Typenbezeichnung? Gibt es da ein Schild/Schilder auf der Anlage, wo die Seriennummer eingetragen ist? Oder steht das in den Gebrauchsanweisungen der Geräte?

LG

 

Wie bereits gesagt: Nötig sind beide Geräte nicht. Aber eine Füllkombi macht das Befüllen einer Heizung sehr viel leichter. Und die geforderte Wasserqualität stellt sich faktisch beim Befüllen ein.

Der Magnetitabscheider schützt grundsätzlich nur die Pumpe. Hier muss man natürlich wissen, dass HE-Pumpen ein starkes Magnetfeld aufbauen. Diese Pumpen gabs früher gar nicht. Von daher gibts noch genügend Anlagen ohne Abscheider oder Füllkombi. Bei vielen führt nur ein Schlauch vom Hahn zum Kessel. Ist nach heutigen Standarts nicht mehr statthaft. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Die VDI und ähnliches ist halt nur eine Empfehlung. Solange nichts passiert, ist alles gut. Wenn es aber schief geht(wie eben hier die Füllwasserqualität), schauen sich beide Parteien an. Der Kunde muss es nicht wissen, der HB weiss es zwar, ist aber eben nicht verpflichtet, die Geräte dem Kunden anzubieten.

Beide können aber eine Menge Ärger ersparen.

Und selbst für die Preisbildung ist einzig der HB verantwortlich. Es gibt hier bezüglich der Höhe gar keine Richtlinie.

Danke! Sieht nach einer Zwickmühle aus... (?).

Jetzt scheint blöderweise "das Kind schon in den Brunnen gefallen zu sein"...

Du meinst Kosten teilen, um für HB und Kunden Ärger zu sparen?

Wäre einen Versuch wert, aber der Bauunternehmer "brüstet sich damit", jede Woche vor Gericht zu stehen... (er scheint aber dann doch auch den größeren Anteil der Verfahren zu verlieren...)

Werde das vielleicht trotzdem einfach mal vorschlagen...

 

Fragen kost nix.

 

Danke, werde ich unserem Heizungsinstallateur aus richten 😉

Vitocal 300-G ??? Baujahr 2019??

 

Anbei die Anleitung von 2019 und die von 2022

 

2019 ist nur die Anforderung mit Füllwasser nach VDI 2035 enthalten.

2022 ist zusätzlich die Empfehlung einen Schlammabscheider einzubauen enthalten.

 

Der Systemtrenner ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Entsalzung Anlage nicht.

Für die 1. Füllung  kann der HB auch sein mobiles Entsalzungsgerät mitbringen.

Nachfüllen passiert meist ja auch nur während der Wartung, da kann es der HB auch wieder mitbringen.

Bzw ein paar Liter reines Leitungswasser fallen nicht ins Gewicht.

 

VG 

 

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