Hallo, ich habe neu eine Vitocal 250-A. Der Viessmann Techniker hat bei der Inbetriebnahme beanstandet dass die Ausseneinheit nicht mit einem FI-Schutzschalter abgesichert sei. Ich habe daraufhin bei dem Heizungsbauer nachgefragt, der meinte das wäre nicht nötig, und in Baden-Württemberg nicht vorgeschrieben.
Meine Frage nun, ist es nötig?
Vielen Dank für eine schlüssige Antwort
Rupi
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
im Jahr 2024 sollte kein Installation neuer Systeme mit hohen Leistungebedarf mehr bestehen ohne FI.
Wenn es Dein Zählerschrank hergibt lass ihn Dir montieren, funktionieren tut die WP aber auch ohne. Der Viessmantechniker hat da mMn. völlig korrekt aus der Sicht eines Elektriker geantwortet.
Die Inbetriebnhame hat er aber auch verweigert, oder?
Thomas
Dann bleibt es jetzt ihnen überlassen sich für oder gegen den FI zu entscheiden. Bei einem schnellen Blick über die Vorschriften von Netze BW konnte ich keinen Zwang finden und auch die VDE schreibt diesen nicht vor. Diese schreibt einem FI für fest angeschlossene ortsveränderliche Betriebsmittel vor. Die Ausseneinheit einer Wärmepumpe ist nicht ortsveränderlich. Sie dürfte eher selten während des Betriebs bewegt werden. 😉
Insoweit ist die Aussage des Heizungsbauers korrekt
Die Empfehlung diesen vorzusehen, ist nicht falsch.
Ich glaube der -satz müsste heissen:
... dass die Ausseneinheit nicht mit einem separaten FI-Schutzschalter abgesichert sei.
Ohne FI Schutzschalter wäre das schon fahrlässig. in Österreich wird ein separater FI Schutzschalter nur eingebaut wenn es einen separaten Zähler gibt, zum Beispiel für einen speziellen Wärmepumpenstromtarif der vom EVU dann auch für kürzere zeit unterbrochen werden kann.
Laut Installationsanleitung ist dieser von Viessmann empfohlen, aber nicht vorgeschrieben. Bei uns wurde der fehlende FI-Schutzschalter vom Viessmann Techniker nicht bemängelt. Es ist aber nicht falsch diesen vorzusehen.
Aus der Installationsanleitung:
Zusätzlich empfehlen wir die Installation einer allstromsensitiven Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (FI Klasse B ) für Gleich(fehler)ströme, die durch energieeffiziente Betriebsmittel entstehen können.
Daneben kann es auch noch Auflagen des Messstellenbetreibers geben, in Ihrem Fall wahrscheinlich Netze BW.
Hallo,
im Jahr 2024 sollte kein Installation neuer Systeme mit hohen Leistungebedarf mehr bestehen ohne FI.
Wenn es Dein Zählerschrank hergibt lass ihn Dir montieren, funktionieren tut die WP aber auch ohne. Der Viessmantechniker hat da mMn. völlig korrekt aus der Sicht eines Elektriker geantwortet.
Die Inbetriebnhame hat er aber auch verweigert, oder?
Thomas
>>Die Inbetriebnhame hat er aber auch verweigert, oder?
Falls VM das 2 mal verrechnen sollte, würde ich mir das nicht gefallen lassen.
Das ist Willkür des Technikers.
VG
Hallo @Rupi1, hat er es nur bemängelt oder hat er deswegen die Inbetriebnahme verweigert?
Er hat es nur bemängelt und im Inbetriebnahme-Protokoll vermerkt.
Nein, nicht verweigert,
er hat es nur bemängelt und im Inbetriebnahme-Protokoll vermerkt.
Dann bleibt es jetzt ihnen überlassen sich für oder gegen den FI zu entscheiden. Bei einem schnellen Blick über die Vorschriften von Netze BW konnte ich keinen Zwang finden und auch die VDE schreibt diesen nicht vor. Diese schreibt einem FI für fest angeschlossene ortsveränderliche Betriebsmittel vor. Die Ausseneinheit einer Wärmepumpe ist nicht ortsveränderlich. Sie dürfte eher selten während des Betriebs bewegt werden. 😉
Insoweit ist die Aussage des Heizungsbauers korrekt
Die Empfehlung diesen vorzusehen, ist nicht falsch.
Danke für die schlüssige Antwort. 🙂