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Austausch Außengerät Vitocal 200 - Garantieabwicklung

Guten Tag zusammen,

Wir haben eine Frage zur Kostenerstattung im Garantiefall.

Kurz vor Weihnachten wurde bei unserer 18 Monate alten Vitocal 200 die Außeneinheit vollständig erneuert. Der technische Dienst von Viessmann hat einen seiner Servicetechniker vorbeigeschickt, der bei der Montage und Einrichtung des Gerätes von zwei Angestellten eines Heizungsfachbetriebs unterstützt wurde. Dieser Betrieb ist bei Viessmann gelistet, aber nicht der Betrieb, der die Heizung eingebaut hat.

Nun hat die Firma uns eine Rechnung über die Arbeitszeit der beiden Monteure gestellt; wir gehen davon aus, dass diese Kosten erstattet werden. Leider haben diverse Telefonate, an wen man sich konkret wenden muss, nichts gefruchtet. Zweimal wurde uns seitens Viessmann ein Rückruf versprochen; zweimal ist nichts passiert. Wie müssen wir vorgehen? Wir können nicht nachvollziehen, warum wir auf den Kosten sitzen bleiben sollen, nachdem die Heizung gerade einmal anderthalb Jahre alt ist.

Hinzu kommt, dass Ursachenforschung und Fehlerbeseitigung rund 10 Wochen in Anspruch genommen haben, während deren die Heizung ausschließlich über den Heizstab betrieben werden konnte. Wie wird der zusätzliche Stromverbrauch ermittelt und wer kommt dafür auf? Uns wird bei der kommenden Jahresabrechnung sicherlich eine Nachzahlung im vierstelligen Bereich erwarten. Das war nicht das Ziel, als wir uns für den Einbau eines Viessmann-Produktes entschieden haben.

Vielen Dank für ein kurzfristiges Feedback & beste Grüße

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen
Hallo Martin05,

wenn es sich um einen klaren Gewährleistungsfall handelt, kann dein Fachbetrieb uns seine Arbeitszeit über unsere Verkaufsniederlassung in Rechnung stellen. Ebenso muss eine Strommehrkostenerstattungsanfrage von deinem Fachbetrieb bei unserem Technischen Dienst eingereicht werden. Es wird bei der jeweilig zuständigen Stelle der Vorgang geprüft und bei Bestätigung entsprechend erstattet. In jedem Fall solltest du dich dafür an deinen Fachbetrieb wenden.

Viele Grüße °fl

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5 ANTWORTEN 5
Die neue Firma ist in dem Punkt kein Vertragspartner.
Sieh es mal aus Sicht Gewährleistungsrecht.

Vertragspartner und Ansprechpartner für Gewährleistung ist die frühere Fachfirma.

Nun hat Viesmann vermutlich auf Kulanz/Garantie die Außeneinheit erneuert - auf Basis des Vertragsverhältnisses zwischen dir und der früheren Firma.

Da bei so einem Konstrukt der Mensch hinter dem Computer die Zusammenhänge nicht erkennt kommt sowas raus.

Was ist mit der ursprünglichen Firma passiert?

Danke für das schnelle Feedback

Das ist mir schon klar, und ich habe die Rechnung ja auch bereits beglichen. Ungern möchte ich die Heizungsfirma, die uns schon seit Jahrzehnten betreut, länger als notwendig auf ihr Geld warten lassen.

Allerdings gehe ich davon aus (und dies wurde mir auch zu einem früheren Zeitpunkt von Viessmann telefonisch zugesichert - nur kann sich daran jetzt niemand mehr erinnern), dass die Kosten von Viessmann erstattet werden. Wenn ich ein Auto zu einer Garantiereparatur bringe, muss ich auch nicht den Händler auswählen, bei dem ich das Auto erworben habe. Nur ist dort die Abwicklung viel einfacher, weil der Händler seine Ansprüche direkt mit dem Hersteller abrechnet.

Aus bestimmten Gründen möchten wir mit der ursprünglichen Firma lieber nichts mehr zu tun haben - aber das ist u.E. auch unerheblich. Was würde denn mit den Garantie passieren, wenn der Betrieb, der den Einbau vorgenommen hat, insolvent wäre?


Hallo Martin05,

wenn es sich um einen klaren Gewährleistungsfall handelt, kann dein Fachbetrieb uns seine Arbeitszeit über unsere Verkaufsniederlassung in Rechnung stellen. Ebenso muss eine Strommehrkostenerstattungsanfrage von deinem Fachbetrieb bei unserem Technischen Dienst eingereicht werden. Es wird bei der jeweilig zuständigen Stelle der Vorgang geprüft und bei Bestätigung entsprechend erstattet. In jedem Fall solltest du dich dafür an deinen Fachbetrieb wenden.

Viele Grüße °fl
Dein Vertragspartner ist und bleibt die ursprüngliche Firma...... Demnach ist diese Firma auch dein Gewährleistungspartner.
Die neue Firma hat da erst mal gar nichts zu tun.
Möchtest du das anders, muss man das mit der zuständoigen Niederlassung klären.

Wenn dein ursprünglicher Fachmann insolvent wäre müssten Gewährleistungsansprüche über den Insolvenzverwalter abgewickelt werden.
Vielen Dank für den Hinweis - das werde ich dann entsprechend in die Wege leiten.

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