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Als Vermieter Verbrauchsdaten für Mieter ermitteln

Hallo zusammen,

in meinem EFH wurde diesen Monat eine neue Viessmann Wärmepumpe Vitocal 250 A 10 installiert.
Das Haus wird ab 01.05. vermietet.

Als Vermieter muss ich dem Mieter die Verbrauchsdaten für Strom und Wärme vorzeigen können.
Am praktischsten wäre das per Fernabfrage übers Netz.

Wenn ich das richtig verstehe, geht das Monitoring übers Internet nur, wenn der Mieter die Verbindung mit W-LAN über seinen Router erlaubt. Dazu muss ich mir die App aufs Handy laden und mit der Wärmepumpe verbinden. Sehe ich das richtig?

Oder kann man als alternative Lösung vor Ort eine direkte Verbindung zwischen Smartphone und Wärmepumpe aufbauen (Bluetooth, W-LAN?) und die Daten auslesen?

Über Tipps würde ich mich sehr freuen.

6 ANTWORTEN 6

Um die 5-jährige Viessmann-Garantie zu erhalten, muss die WP mit dem Internet verbunden sein.

Ansonsten siehst du das richtig.

Alternativ zur App kann man am Gerät die Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser und auch die JAZ über das Display einsehen.


(250-A..13, kein Puffer, HK, 300L WW, VX3 8.0A-10, 13.3 kWp, WB 22kW, EFH 1964, 143 m², 70% gedämmt)

Die am Gerät bzw. in der Vicare App angezeigten Verbrauchswerte dürfen nicht für Abrechnungszwecke verwendet werden. Stattdessen müssen separate Strom- bzw. Wärmemengenzähler eingebaut werden. 

Aixtom_0-1745870915031.png

 

Das ist richtig.

Da stand aber was von vorzeigen, nicht vom abrechnen.

Abgerechnet wird über den Stromzähler vom Netzbetreiber.

Wenn die WP tatsächlich eigenständig abgerechnet werden soll, sollte sie einen eigenen Zähler (auch vom Netzbetreiber) haben. Wenn es ganz genau werden soll, braucht es separate Wärmemengenzähler und man muss die JAZ damit selbst berechnen.

 

Nachtrag: ich habe separate Stromzähler (nicht vom Netzbetreiber) und in meinen Fall ist das, was am Gerät angezeigt wird, überraschenderweise recht nahe der Wahrheit. Kann bei jeder anderen Anlage und Hydraulik nat. anders sein. Wenn das bei Vermietung super genau sein muss, kommt man um den zweiten Zähler (+WMZs) wohl nicht herum. 


(250-A..13, kein Puffer, HK, 300L WW, VX3 8.0A-10, 13.3 kWp, WB 22kW, EFH 1964, 143 m², 70% gedämmt)

In der Tat stellt sich die Frage, ob es in diesem Fall mit einer Mietpartei nicht ausreicht, den Gesamtstromverbrauch (also Haushaltsstrom plus Wärmepumpenstrom) mittels des vorhandenen Stromzählers abzurechnen. Das wäre am einfachsten.

Evtl.  klärt dies hier weiter auf - https://www.minol.de/waermepumpen.html

Für eine Mietpartei recht aufwendig, insbesondere, da der Mieter i.d.R. seinen Stromanbieter selbst bestimmt und anmeldet. Bei einer Gas-Etagenheizung z.B. bezieht der Mieter i.d.R. auch Strom und Gas auf eigene Rechnung und hat dann halt noch einen Gaszähler. Den braucht es hier ja nicht.


(250-A..13, kein Puffer, HK, 300L WW, VX3 8.0A-10, 13.3 kWp, WB 22kW, EFH 1964, 143 m², 70% gedämmt)

Du schreibst "wird ab 1.5. vermietet". 

Wenn der Mietvertrag noch nicht unterschrieben ist würde ich einen entsprechenden Passus im Vertrag aufnehmen, daß die Anlage aus Garantie und Servicegründen mit dem Internet verbunden sein muss und dir, als Vermieter hierüber auch Zugriff auf die Anlage gestattet sein muss. Das geht ja mittlerweile in der App auch als zusätzlicher Benutzer (wobei du als Hauptnutzer und Mieter als Mitbenutzer angelegt werden sollten).

Nachdem nur 1 Mietpartei im Haus ist und diese selbst für die entsprechende Versorgung der Heizung mit Energie verantwortlich ist bin ich mir nicht sicher ob hier eine detaillierte Heizkostenabrechnung überhaupt notwendig ist - er kauft ja selbst ein und es gibt nichts mit anderen Parteien aufzuteilen. Die Service-/Wartungskosten müssen geregelt sein.

Ein Anruf bei Grund und Hausbesitzer Verein könnte weiterhelfen.

250A-10, Speicher WW 200 + HZ 400, Heizkörper, SW2440
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