Hallo zusammen,
ich bin mittlerweile ziemlich ratlos und hoffe nun hier auf Hilfe. Quasi mein letzter Strohhalm.
Ich habe Post vom Energieversorger bekommen, mit der Aufforderung ein Datenblatt zur Neuregelung $14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen auszufüllen. Die Hintergründe dessen habe ich verstanden, jedoch nicht erwartet, dass es so schwierig ist, Infos zum Ausfüllen zu bekommen.
Meine Wärmepumpe wurde im Zuge unseres Fertighausbaus direkt vom Bauträger beauftragt und die Installation durch einen Techniker von Viessmann selbst durchgeführt. Leider gibt Viessmann keinen technischen Support für den Endkunden, gibt die Kontaktdaten vom Techniker nicht raus und hat auf meinen lokalen Heizungsbauer verwiesen. Dieser kann laut schriftlicher Aussage mit den Unterlagen nichts anfangen und verweist auf den "Elektriker, der die Anlage in Betrieb genommen hat". Ich drehe mich hier nun im Kreis und bin mit der Abgabe des Datenblatts schon deutlich überfällig.
Kann mir hier jemand der Experten helfen und mir lediglich sagen, welche beiden Kreuze ich unter 2. "Ist die Wirkleistung netzorientiert steuerbar?" und 3. "Auswahl des Moduls zur Netzentgeltreduzierung" setzen muss?
Meine Wärmepumpe ist die Vitocal 200-S AWB-AC-M 201.D08:
In der Hoffnung auf Hilfe bedanke ich mich im Voraus.
Beste Grüße aus NRW,
Jörn
Hallo @Jrnity
wenn Deine WP in 2024 installiert wurde muss sie die Anforderung des §14a EnWG erfüllen und damit die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit zur Drosselung der Leistung auf 4,2kW haben. Kann eine Anlage das nicht, könnte man das als Produktmangel im Rahmen der Gewährleistung beanstanden. Bei Anlagen, die vor dem 1.1.2024 installiert wurden, gibt es diese Pflicht bisher nicht.
Aktuell können Viessmann-WPs das noch nicht, es wird aber an einem Softwareupdate gearbeitet was Ende 2024 oder Anfang 2025 kommen soll, zumindest für die 250-A. Ob das auch für Deine 200-S gilt, weiß ich nicht.
Ich kenne die 200-S nicht, daher nur als Hintergrund Erklärungen zur 250-A um die Ausfülloptionen zu erklären: Bei der 250-A wird dazu ein Steuer-Schalt-Kontakt aktiviert werden können und wenn der geschlossen wird, begrenzt die Anlage ihre maximale Leistung (das wäre dann bei (2) die erste Option). Falls es im Haus ein komplexes Steuersystem aus WP, Solar, Autoladeeinrichtung etc. gäbe, was zentral im haus gesteuert würde, wäre das ein "EMS - Energie Management System" (das wäre dann bei (2) die zweite Option).
Das sind eigentlich die einzigen beiden Optionen, die § 14a EnWG Dir als Anlagenbetreiber lässt. Ob "zur Not" auch eine Abschaltung erlaubt ist, wenn keine Leistungsregelung/Dimmbarkeit gemäß §14a EnWG möglich ist, kann ich aus dem Gesetz nicht erkennen.
Bei (2) die vierte Option hat den folgenden Hintergrund: Erst wenn Du den Netzbetreiber aufforderst, die Steuerbarkeit herzustellen, bekommst Du die im Gesetz festgelegten Ermäßigungen des Netzentgeltes unabhängig davon, wann der Netzbetreiber es tatsächlich geschafft hat, seine dafür benötigten Geräte bei Dir zu installieren. Man sollte das also auf jeden Fall fordern, auch wenn man selber noch nicht so weit ist.
zu 3: Es geht hier um die Preisermäßigung, die Dir nach dem §14a EnWG zusteht:
Wenn Du für Haushaltsstrom und WP nur einen gemeinsamen Zähler hast, ist es Modul 1 (bei (3) die erste Option), wenn Du für die WP einen eigenen exklusiven Zähler hast, ist es Modul 2 (bei (3) die zweite Option). Und Modul 3 (zeitabhängige Tarife, bei (3) die dritte Option) soll irgendwann in 2025 (oder evtl. 2026) kommen, da steht aber vieles noch nicht fest. Dass das also jetzt schon in einem Formular abgefragt wird, finde ich seltsam. Man kann auch irgendwann später die Module noch ändern (bei entsprechenden Voraussetzungen).
Generell ist es so, dass Netzbetreiber auf ihrer Seite einiges ändern müssen, um überhaupt die Möglichkeit der Steuerbarkeit anbieten zu können. Einige sind da nicht besonders erpicht darauf. Denn wenn Sie in einem Notfall, bei drohender Netzüberlastung (nur dann dürfen sie drosseln!) das Drosselsignal senden, müssen sie das veröffentlichen und ihr Netz innerhalb einer Frist ausbauen. Damit in Zukunft Drosselungen nicht mehr notwendig sind. Es gibt auch mindestens einen Netzbetreiber in DE der sagt, er braucht diese Drosselmöglichkeit nicht weil sein Netz ausreichend ist und der daher dann auch keine Preisnachlässe auf die Netzentgelte gibt.
Ich hoffe Dir mit diesen Hintergrundinfos ein wenig Entscheidungshilfe gegeben zu haben.
P.S. Und wenn Deine Anlage in 2024 gebaut wurde solltest Du auf jeden Fall schonmal ein Leerrohr zwischen Zählerschrank und Anlagenraum vorsehen, damit da dann entweder ein Datenkabel (z.B. CAT 7) oder ein 220V geeignetes Schaltkabel eingezogen werden kann nachdem die konkrete technische Realisierung klar sein wird. Falls das bei einem Neubaubezug in 2024 nicht vorhanden ist, könnte man das Fehlen eines solchen als Sachmangel beim Bauträger reklamieren.
Hallo Dale,
vielen Dank für deine sehr ausführliche Antwort. Das hilft mir zumindest schonmal dahingehend weiter, dass ich verstehe, was die einzelnen Punkte bedeuten.
Die Anlage wurde zwar im Februar 2024 in Betrieb genommen, die WP selber ist aber Baujahr 2023.
Ein zentrales Steuersystem habe ich nicht, d.h. es bleiben mir als "Ankreuzmöglichkeiten" 2.1 und 2.4, richtig?
Bei Frage 3 muss es dann das Modul 1 sein, da ich keine separaten Zähler habe.
Habe jetzt nochmal versucht an den Installateur zu kommen, mal sehen, ob mir das gelingt.
Nochmals danke und beste Grüße,
Jörn
@Jrnity schrieb:Die Anlage wurde zwar im Februar 2024 in Betrieb genommen, die WP selber ist aber Baujahr 2023.
Das Baujahr der Anlage ist nicht entscheidend, sondern die Anschaltung/Inbetriebnahme. Deine Anlage fällt damit unter die Bestimmungen von §14a EnWG. Und derjenige, der Dir die Anlage verkauft bzw. installiert hat, muss sich ja immer an die jeweils aktuellen Gesetze halten, auch wenn die Änderungen des §14a EnWG ja relativ kurzfristig in Kraft getreten sind und sich damit die technische Realisierung bei allen Beteiligten verzögert.
@Jrnity schrieb:Ein zentrales Steuersystem habe ich nicht, d.h. es bleiben mir als "Ankreuzmöglichkeiten" 2.1 und 2.4, richtig?
Bei Frage 3 muss es dann das Modul 1 sein, da ich keine separaten Zähler habe.
Ja, wenn Du nur eine WP hast, dann 2.1. und bei bei 3 muss es dann Modul 1 sein bei nur einem Zähler.
Zu 2): Hätte ich den Fragebogen bekommen, hätte ich 2.1 UND 2.2 ausgewählt, und dazu geschrieben, dass ich noch nicht entschieden habe, welche Variante zu nutzen ist. Weil ich bereits ein Kabel zwischen Zählerschrank und Anlage liegen habe und beides (laut Aussage von Viessmann) bei der 250-A prinzipiell möglich sein wird und ich die Frage so verstehe, dass es um eine prinzipielle Steuerbarkeit geht, aber nicht um eine schon bestehende technisch funktionierende (die kann es ja noch nicht geben, ohne die Gerätschaften des Netzbetreibers).
Und bei Frage 2.4 Hätte ich das erste Wort "Nein" durchgestrichen und dieses dann ebenfalls angekreuzt. Weil es da im Wesentlichen nur um den Zeitpunkt geht, ab wann die Ermäßigung zu gewähren ist. Auch hätte ich in dem Abschnitt den Text "nach Abschnitt 4-6-1 des Beschlusses BK6-22-300" durchgestrichen und ersetzt durch "gemäß §14a EnWG".
@Jrnity schrieb:Habe jetzt nochmal versucht an den Installateur zu kommen, mal sehen, ob mir das gelingt.
Mach das, die sollten eigentlich die lokale Situation beim jeweiligen Netzbetreiber gut kennen.
Das Elektrounternehmen, das mir im Mai die Arbeiten am Zählerschrank gemacht hat, meinte vor kurzem, mein Netzbetreiber sei noch lange nicht so weit und bisher wäre bei niemandem seiner Kunden bisher tatsächlich eine Drosselmöglichkeit (ein kleiner "Kasten" im/am Zählerschrank) vom Netzbetreiber installiert worden. In diesem Jahr (2024) würde da beim Netzbetreiber auch nichts mehr passieren.
Da die WP nur 3,3 kW Leistungsaufnahme hat dürfte da nichts gedrosselt werden.
@peterlaub schrieb:Da die WP nur 3,3 kW Leistungsaufnahme hat dürfte da nichts gedrosselt werden.
Ich kenn mich ja mit der 200-S nicht aus. In den technischen Daten der Vitocal 200-S 201.D08 steht: max 3,3 kW Außeneinheit, plus ca. max 1,2 kW Regelung/Elektronik Inneneinheit plus 9 kW Heizwasser Durchlauferhitzer. Das wäre also in Summe deutlich mehr als die Grenze von 4,2 kW. Habe ich da was falsch gelesen?
schaut euch dieses aktuell Video an:
https://live.viessmann.com/de/mediathek/2024/steuerbare-verbrauchseinrichtungen.html
für alte WP mit Vitotronic scheint es, wie schon im 1. Video zu §14a angekündigt, kein Update zu geben.
Eine Dimmung auf 4,2 kW wird nicht möglich sein!
ABER: wie im Video angeschnitten gibt es eine Ausnahme Regel für WP über 11 kW
3,3 kW + 9 kW EHE = 12,3 kW
Hier muss auf Faktor 0,4 reduziert werden = 4,92 kW
Das erreicht man, in dem man einfach den EHE dann durch die "Dimmung" Komplet ausschaltet..
Hier ein Bsp eines EVU
3.5 MINDESTLEISTUNG FÜR WÄRMEPUMPEN UND ANLAGEN ZUR
RAUMKÜHLUNG > 11 kW
Bei Wärmepumpen und Anlagen zur Raumkühlung, deren Anschlussleistung einzeln oder in
Summe > 11 kW sind, wird ein Skalierungsfaktor von 0,4 angewendet.
Die folgenden Beispiele geben Hinweise zur Umsetzung. Das Ergebnis ist durch den Installateur
in der Steuereinheit der Steuerbare Verbrauchseinrichtungen zu hinterlegen. Ist diese Einstellung
nicht möglich, so muss der nächstkleinere mögliche Wert eingestellt werden. Dieser Einstellwert
darf im Nachgang nur nach Abstimmung mit den Stadtwerken Neustadt an der Weinstraße GmbH
verändert werden.
Beispiel 1:
Anschlussleistung der Wärmepumpe Pwärmepumpe = 20 kW (inkl. Heizstab und Zusatzheizung)
Reduktion der Wärmepumpenleistung auf einen netzwirksamen Leistungsbezug Pmin von:
Pmin = P*0,4
Pmin = 20 kW * 0,4 = 8 kW
@qwert089 schrieb:
für alte WP mit Vitotronic scheint es, wie schon im 1. Video zu §14a angekündigt, kein Update zu geben.
Eine Dimmung auf 4,2 kW wird nicht möglich sein!
Solange es sich dabei um Bestandsanlagen handelt, die vor dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden und für die es bisher (also vor dem 1.1.2024) noch keine vereinbarte Steuerung gab, bleiben diese auch in Zukunft von der Pflicht zu Steuerung/Drosselung ausgenommen.
Gibt es auch "alte WP mit Vitotronic", die erst jetzt in 2024 neu installiert wurden? Falls ja, hätten die Betreiber möglicherweise ein Problem.
@qwert089 schrieb:ABER: wie im Video angeschnitten gibt es eine Ausnahme Regel für WP über 11 kW
3,3 kW + 9 kW EHE = 12,3 kW
Hier muss auf Faktor 0,4 reduziert werden = 4,92 kW
Das erreicht man, in dem man einfach den EHE dann durch die "Dimmung" Komplet ausschaltet..
Das ist ein interessanter Hinweis: 🙂
"Die Mindestleistung berechnet sich aus der Multiplikation der Netzanschlussleistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung mit einem vorgegebenen Skalierungsfaktor. Dieser beträgt aktuell 0,4."
Das habe ich zwar oft gelesen, weil aber dabei steht, dass das für Klimaanlagen, Großwärmepumpen und Hochtemperaturwärmepumpen gilt, hatte ich das bisher immer als für "normale" EFH Wärmepumpen wie z.B. eine 250-A oder 200-S als nicht zutreffend angesehen. Aber es stimmt schon, es steht da auch "Netzanschlussleistung von über 11 kW" und dazu muss dann auch natürlich ein Heizstab eingerechnet werden.
Solange wie ein Heizstab also 60% (oder mehr) der gesamten Netzanschlussleistung ausmacht, reicht es aus, zum Dimmen/Drosseln den Heizstab zu deaktivieren.