Das sind Fragen, gerade wenn es um die Haftung geht, die nur durch einen Sachverständigen zu beantworten sind. Zum Heizwasser findet sich im Planungshandbuch folgendes: Zur Beschaffenheit und Menge des Heizwassers einschließlich Füll- und Ergänzungswasser die VDI 2035 beachten. ■ Heizungsanlage vor dem Füllen gründlich spülen. ■ Ausschließlich Wasser mit Trinkwasserqualität einfüllen. ■ Füll- und Ergänzungswasser mit einer Wasserhärte über 16,8 °dH (3,0 mol/m3) muss enthärtet werden, z. B. mit der Kleinenthärtungsanlage für Heizwasser: Siehe Vitoset Preisliste. Dann stellt sich zuerst die Frage nach der Wasserhärte bei Ihnen. Mein Heizungsbauer verbaut bei WP immer einen Magnetit-/Schlammabscheider und auch eine Nachfüllstation. Letzere stellt auch sicher, dass die Nachbefüllung nach der Norm erfolgt, wenn es der Besitzer tut. Pflicht ist diese nicht, man kann sogar auf den Systemtrenner verzichten wenn die Nachbefüllung über eine Handpumpe erfolgt. Beim Magnetit-/Schlammabscheider und der Nachfüllstation dürfte es möglicherweise schwierig werden hier Regressansprüche geltend zu machen. Es ist leider so, dass diese nicht gerade günstig sind und eine Installation der WP um 4-10% verteuern und daher in preiskritischen Situationen nicht angeboten werden. Die unerwünschten Stoffe oder der PH-Wert werden im ersten Schritt nur durch ein Spülen und Neubefüllen der Anlage entfernt/korrigiert.
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