Hallo Peter82, Härte, Leitfähigkeit und pH-Wert des Füllwassers sind in der VDI-Richtlinie 2035 festgelegt. Nur wenn Sie diese Kriterien einhalten, sind auch Garantien und Gewährleistungsansprüche seitens der Hersteller erfüllt. Je nach Wasserqualität ist eine Enthärtung, Teilentsalzung oder Vollentsalzung nötig. Eine Enthärtung ist in der Regel nicht ausreichend, um Ihre Heizungsanlage zu schützen. Die Entsalzung vermeidet die Korrosion an Fitting, Rohren oder Verschraubungen. Und vollentsalztes Wasser, sogenanntes VE-Wasser, verhindert Ablagerungen im Rohr oder Wärmetauscher komplett. Der Grund dafür: In salzfreiem Wasser bilden sich keine Ionen – und die sind verantwortlich für Korrosion. Gleichzeitig ist aber der pH-Wert entscheidend. Der sollte auf das verwendete Material in Ihrer Heizungsanlage abgestimmt sein: Während etwa für Aluminium-Installationen ein pH-Wert von 4 - 8,5 eingehalten werden muss, braucht Kupfer einen Wert von 7 – 11, Stahl einen pH-Wert von 9 – 13 und Edelstahl einen Wert von 1-14. Da moderne Heizungsanlagen oft aus mehreren Materialien bestehen, schreibt die VDI-Richtlinie 2035 einen pH-Wert zwischen 8,2 und 10 vor, um sozusagen alle Materialien abzudecken. Die Firma die die Heizungsanlage eingebaut hat, muss ein Anlagenbuch für Warmwasser-Heizungsanlagen anlegen. Die Füllwasserqualität und der pH-Wert sind auszuweisen. Bei der jährlichen Wartung sind die Werte zu überprüfen. Liegen die Werte nicht im Sollbereich, sind anzugleichen. Garantieansprüche sind nicht durchsetzbar, wenn die Wasserwerte nicht eingehalten wurden. Lassen Sie die Anlage durch Buderus überprüfen. Die Einbaufirma sollte dabei sein, um eine Schadenshaftung zu klären. MfG
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