Hallo Bernstein48, um der Anforderung der Raumbelüftung (mit X Kennzeichnung) entgegenzuwirken, müsste der komplette Kessel in einem geschlossenen Zuluft umspülten Kasten untergebracht werden. Kein Hersteller kann dies derzeit für bodenstehende Kessel anbieten. Eine Dichtigkeit spielt hier keine Rolle, da alle Wärmeerzeuger auch gegen Abgasaustritt geprüft werden müssen. Die Ausnahmen sind Brennwert-Wandgeräte (mit der X Kennzeichnung), die einen geschlossenen Kasten um den Wärmetauscher haben. Mit diesem geschlossenen und Zuluft umspülten Kasten darf man sich das Gerät auch in das Badezimmer oder die Küche hängen/stellen. Bei uns sind die Geräte in der Regel weiß lackiert. Der Vitoladens 300-C hat keine X-Kennzeichnung und darf nicht im Bad aufgestellt werden, deshalb gelten hier auch die Vorschriften für den Heizungskeller. Die notwendigen Anforderungen an den Heizungskeller, zu denen der Feuerlöscher, die Brandschutztür, die Raumbelüftung und vieles mehr gehören, werden hier aber nicht aktiv von uns vorgeschrieben. Dass die Raumbelüftung für den Betrieb nicht unbedingt notwendig ist, haben Sie ja bereits 3 Jahre getestet. Mein Beitrag von 8:53Uhr liest sich tatsächlich falsch. Bitte entschuldigen Sie dies. Das X hinter C33 werde ich rausnehmen. Beste Grüße aus dem Technischen Dienst °ja
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