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Vitocal 250-A Deaktivierung Zusatzheizung per Schaltkontakt für §14a EnWG ab 01.01.2024

Hallo Viessmann,

 

ist es geplant, oder bereits jetzt möglich, per Schaltkontakt von Außen die elektrische Zusatzheizung zu sperren?

 

Hintergrund ist, dass in Zukunft nach Paragraf 14a des EnWG die Leistung einer Wärmepumpe im schlechtesten Fall auf 4,2 kW gedimmt werden muss. Bei den Vitocal Modellen, bei denen der Verdichter weniger als 4,2kW maximale elektrische Leistung benötigt, ließe sich dies durch Deaktivierung der elektrischen Zusatzheizung erreichen.

 

Aktuell ist meines Wissens nach nur eine EVU Sperre umgesetzt, welche im Zweifel den Verdichter, also den effizienten Pfad, abschaltet.

 

Viele Grüße

Philip

7 ANTWORTEN 7

Hallo Phillip,

 

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/20231127_14a.html?nn=659670

 

Die Regelungen gelten ab 1. Januar 2024. Für Bestandsanlagen, für die eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, sieht die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen vor. Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen.

 

Hast du denn so eine Vereinbarung mit dem Netzbetreiber geschlossen?

 

VG Michael

Hallo Michael,

 

das "Problem" ist, dass meine Anlage erst in 2024 errichtet wird. Daher wird sie unter die neue Regelung fallen.

 

Eine "Notlösung" könnte das harte Trennen der Stromleitung zum Heizstab per Relais ausgelöst durch das Smart Meter sein.

 

Aber wahrscheinlich läuft es auf Aussitzen hinaus. Der Netzbetreiber müsste bei uns erstmal ein Smartmeter einbauen und dann auch die Drosselung durchsetzen wollen.

Hallo Phillip,

bei unserer Vitocal 250-A ist die Zusatzheizung für Warmwasser und Heizung deaktiviert.
Das kann der Heizungsbauer während der Inbetriebnahme durchführen.

Damit sollte das Ziel der EnWg erreicht sein.

 

Das geht ein wenig auf Kosten des Komfort, z.B. Schnellaufheizen Warmwasser, wenn ich die Erläuterungen dazu richtig verstanden habe.


Eine Abschaltung für den Notbetrieb bzw. Sicherheitsfunktionen ist nicht möglich.
So die Aussage des Viessmann Technikers bei Aufspielen der aktuellen Software (2323).
Wäre auch fatal, denn wenn die Ausseneinheit aus irgendwelchen Gründen keine Energie mehr erzeugen kann,
die Inneneinheit in dem Fall die Zusatzheizung nicht nutzen darf. Dann entstehen ggf. weitere Schäden (ev. kein Abtauvorgang möglich), dass es im Haus kalt wird/bleibt, kommt noch dazu.

 

Zudem habe ich in den Einstellungen noch das hier entdeckt:

20231215_161149.jpg

 

Wenn ich das Bild richtig interpretiere, dann hat Viessmann die Möglichkeit geschaffen die Zusatzheizung zu drosseln.
Warum bei unserer Anlage 5kW eingestellt ist, weiß ich nicht.

Bei der Anlage ist keine EVU-Sperre eingebaut, denn die elektrische Leistung der WP  AWO-E-AC-AF 251.A13  ist unter 8kW. Zu wenig, als dass der Versorger damit etwas erreichen würde.
Im Falle einer EVU-Sperre muss zwangsläufig die Zusatzheizung genutzt werden, damit tauscht der Versorger dann die Leistungsaufnahme der Ausseneinheit mit der der Zusatzheizung. Bringt dem Stromnetz absolut nichts.
Ganz Abschalten dürfen die auch mit der EVU-Sperre die Anlage nicht, frieren lassen dürfen die weder dich noch die Anlage.

Gruß

rudi

 

Vor 2024 durfte der Netzbetreiber durchaus die Wärmepumpe komplett sperren. Die Sperrzeiten sind jedoch reguliert und sind bei der Anlagenauslegung durch Pufferspeicher oder Thermische Masse zu brücksichtigen.

 

Die Drosselung des Heizstabes ist auf jeden Fall ein interessanter Parameter. Dieser greift wahrscheinlich in der Sondersituation Abtauen nicht.

 

@Flo_Schneider : Gibt es seitens Viessmann schon Pläne, die SW zu ertüchtigen sodass Heizstab und Außeneinheit auf insgesamt 4,2kW per Signal begrenzt werden können?

Die EVU-Sperre mit vollständiger Abschaltung gibt es doch nicht einfach so?
Wenn ich die div. Webseiten dazu richtig verstehe, ist die EVU-Sperre teil einer gegenseitigen Vereinbarung, die einen vergünstigten Wärmepumpenstromtarif beinhaltet.

Korrekt, das habe ich villeicht nich präzise genug geschrieben:

 

Inbetriebnahme vor 2024:

Genehmigung der Wärmepumpe durch Netzbetreiber notwendig. EVU Sperre ist optional, wenn ein Wärmepumpentarif genutzt werden soll.

 

 

Inbetriebnahme ab 2024:

Keine Genehmigung der Wärmepumpe notwendig. Komplettabschaltung der Wärmepumpen nicht mehr vorgesehen. 4,2kW Leistung garantiert aber WP mit mehr als 4,2kW Anschlussleistung (inklusive Heizstab) gelten als SteuVE. Das heißt der Netzbetreiber hat das Recht eine Drosselung auf 4,2kW zu schalten wenn das Netz in Not ist.

Die Wärmepumpen haben aber bis jetzt keine Software Funktion für eine von Außen geschaltete Drosselung auf 4,2kW.

Eine Genehmigung meiner WP war bei meiner Anlage nicht notwendig, 3Q 2023.
Möglicherweise, weil die Ausseneinheit sowieso unter 4kW elektrische Leitung ist.
Sowohl der HB als auch der Elektriker hatten zuständigen Energieversorger nachgefragt und
bekamen diese Auskunft.

Aber mit Heizstab ist man schnell über 4kW.

Da muss es wohl die Software richten.