Für die Wartung ist kein Kälteschein notwendig ( BTW gibt es keinen Kälteschein mehr, sondern entsprechende Zertifikate nach ChemKlimaschutzV )
Alte 3 kg oder 5kg Kältescheine sind ungültig.
Dein Gewährleistungspartner ist dein Fachmann.
Wie dieser einen Mangel behebt ( entweder selbst erledigen oder diese Leistung vergeben ) kann dir egal sein. Wenn nichts geschieht, müsstest du jedoch bis zu 2 schriftliche Aufforderungen versenden
Hausdoc hat (leider) recht. Praktisch musst du "deinen" inkompeten Heizungsbetrieb auffordern, dass dieser die Anlage instand setzt. Wenn er das selber nicht kann, braucht dich der Grund dafür nicht zu interessieren.
ER muss dann entsprechend den Viessmann Service beauftragen (da das bei ihm Kosten verursacht hat er natürlich nicht zwingend Lust dazu - da hilft nur Fristen setzen).
Was heisst denn eigentlich die Anlage "spinnt" ? 😉
Hallo loewenmann81,
generell kannst du jeden Viessmann Fachpartner beauftragen, einen unserer Servicetechniker anzufordern. Sollten die Störmeldungen auf einen Defekt zurückzuführen sein, bestehen ja noch Gewährleistungsansprüche.
Wenn hier allerdings andere Mängel vorliegen, die nicht von der Gewährleistung abgedeckt werden, wird es für dich schwierig, wenn du eine andere Heizungsfirma beauftragst. Ich würde bei deiner Fachfirma, die dir die Anlage installiert hat nochmal nachhaken.
Beste Grüße, °ch
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