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Lüftungsrohre auf die Bodenplatte innerhalb der Wärmedämmung gelegt

Guten Abend.

wir wohnen in einem KfW40 Haus aus Holzrahmenbauweise ohne Keller mit oberhalb der Bodenplatte errichteter Wärmedämmung.

Unsere Heizung besteht aus einer Vitocal 200-S nebst Vitovent 300-W.

Nach dem Einzug und der Abnahme habe ich aufgrund eines kompletten automatischem Resets der Anlage mir die Montage und Serviceanleitung für die Fachkraft durchgelesen, um die Vitovent Anlage wieder in die Steuerung der Vitocal integrieren zu können.

Dabei ist mir aufgefallen, dass VIESSMANN vorschreibt, dass die Lüftungsrohre (Zu- und Abluftleitungen), die durch unbeheizte Bereiche des Hauses verlaufen, gemäß DIN 1946-6 wärmegedämmt sein müssen.

Bei uns sind als Lüftungsrohre das Zehnder OnFloor System Flat 51 verbaut worden. Dieses System ist diffusionsdicht, allerdings nicht wärmegedämmt.

Auf Nachfrage teilte der Heizungsbauer folgendes mit:

"die Lüftungsverteilung im Neubau wurde in der Dämmebene gem. OnFloor System verlegt. Auf die vorhandene Bitumenplane wurde zusätzlich extrudierter Polyethylen-Schaumstoff 8 x 150mm unterlegt. Somit ist die Lüftungsleitung nochmal vor direkten Kontakt mit dem Rohfußboden geschützt. Desweiteren wurden von uns möglichst viele Leitungen über die Dachgeschoss Decke verzogen, damit sich möglichst wenige Leitungen im Erdgeschoss befinden. Wir haben lediglich 3 Zuluft-Leitungen im EG verlegt."

Die Rohre sind also in der Dämmebene eingebaut. Richtung ungedämmter Bodenplatte schützt jedoch nur ein 8mm Schaumstoff Dämmstreifen. Seitlich schützt die Wärmedämmung des Hauses. Es wurde zwar ein Großteil der Leitungen im Dachgeschoss verlegt, jedoch sind die drei genannten Leitungen im Erdgeschoss bereits zusammen um die 30m an.

Da ich nun Sorge vor Kondenzwasser habe, wende ich mich mit der Bitte um Stellungnahme an VIESSMANN, ob die hier geschilderte Installation Ihren Vorgaben und der DIN 1946-6 entspricht.

Bei Bedarf kann ich auch Aufnahmen der Installation vor der Estrichlegung zusenden.

Vielen Dank.

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen
Hallo Mikael,

ich sehe es hier so wie Hausdoc. Solltest du Bedenken wegen der Installation haben, solltest du dich diesbezüglich nochmals mit deinem Fachbetrieb in Verbindung setzen. Einfluss auf das Lüftungsgerät hat es in jedem Fall nicht.

Viele Grüße °fl

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4 ANTWORTEN 4
Das ist kein Problem des Herstellers des Lüftungsgerätes.
Wenn du Bedenken hast, musst du dies mit der ausführenden Firma (=Gewährleistungspartner) klären.

Bei Zu und Abluftleitungen wird es sicher kein Problem mit Kondensat geben. Das beträfe vor allem Außenluft aber auch Fortluftleitungen.
Anhand der Beschreibung sehe ich persönlich erst mal keine Bedenken.
Hallo Mikael,

ich sehe es hier so wie Hausdoc. Solltest du Bedenken wegen der Installation haben, solltest du dich diesbezüglich nochmals mit deinem Fachbetrieb in Verbindung setzen. Einfluss auf das Lüftungsgerät hat es in jedem Fall nicht.

Viele Grüße °fl
Guten Morgen,

euch vielen Dank für eure Antworten. Das es keine Auswirkungen auf das Lüftungsgerät an sich hat, hilft mir ja schon mal weiter. Doch die Aussage, sich mit dem Heizungsfachbetrieb ins Benehmen zu setzen, der die Anlage installiert hat und sicher kein Interesse hat - sofern er denn hier falsch gearbeitet hat - noch mal Hand anzulegen hilft mir absolut nicht weiter. Das habe ich ja schon hinter mir, geht doch aus dem Zitat recht gut hervor.

Mir ging es lediglich darum, eine Einschätzung zu erhalten, ob die von Viessmann vorgegebenen Regeln bezüglich der Wärmedämmung eingehalten wurden. Und das müsste man doch hinbekommen. Wenn ich einen PKW Hersteller frage, ob eine bestimmtes Zubehörteil für mein Fahrzeug zugelassen ist bekomme ich doch dort auch eine fundierte Antwort...
Der Hersteller kann nur Planungshilfe und Vorschläge bringen.
Ob oder wie korrekt dies dann nach anerkanten Regeln der Technik und gültigen Normen gebaut ist, obliegt einzig der ausführenden Firma.
Mit der Fachunternehmererklärung bestätigt die Fa den korrekten Aufbau der Anlage.
Ein PKW Hersteller wird auch niemals einem Kunden vorgeben, welche Reifen genau verwendet werden dürfen.
Das muss schon das Fachunternehmen ( Reifendienst/Werkstätte) eigenverantwortlich raussuchen.
Dem Betreiber obliegt am Ende die Pflicht zu überprüfen, ob das alles so korrekt ist.( Obwohl er davon ggf keinerlei Ahnung hat)
Sicher ist dir schon mal aufgefallen, da EU Gesetze und Verordnungen, die auch den deutschen Michel betreffen, durchgehend im Konjuktiv verfasst sind.

Da steht nie Du muss...... dies und jenes ist verboten....... da steht immer könnte..... dürfte..... müsste......