Viessmann erwähnt folgende Fördermöglichkeiten für Wärmepumpenstrom:
https://www.viessmann.de/de/wissen/infos-und-tipps-zum-kauf/waermepumpenstrom.html
Jährliche Rückerstattung oder günstigerer Strompreis wählbar
Wenn Sie ab 2024 eine Wärmepumpe neu in Betrieb nehmen, bekommen Sie also immer Wärmepumpenstrom. Auf welche Weise Sie von den Vergünstigungen profitieren, können Sie dabei selbst entscheiden. Zur Wahl stehen zwei Module:
Wichtig zu wissen: Sowohl bei neuen als auch bei bestehenden Anlagen gelten die Regelungen nur dann, wenn die Wärmepumpen steuerbar sind und mindestens 4,2 kW Anschlussleistung haben. Liegt die Anschlussleistung unter diesem Grenzwert, gilt die Heizung nicht als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Der Netzbetreiber darf die Anlage dann nicht drosseln und Nutzer können nur konventionellen Haushaltsstrom beziehen. Die Aktivierung von Modul 1, 2 oder 3 ist in solch einem Fall nicht möglich.
Welche Anschlußleistung hat diese Wärmepumpe? - liegt sie über den 4,2 kW, dann könnte ich über den Energieversorger eine Rückerstattung beantragen.
Danke & Grüße
Herbert
Mit den möglichen 8kW des Durchlauferhitzers liegst du in jedem Fall über 4.2kW, auch wenn der Verdichter das selbst nicht erreicht.
Danke @ABR
Hat schon jemand diese Wärmepumpenstromförderung nach Modul 1 beantragt?
- Wo genau stellt man den Antrag?
- Gibt es Vorlagen dazu?
- Welche Unterlagen sind nötig?
- Gibt es Dinge die man beachten sollte, um ohne großes hin-und-her weiterzukommen?
Danke!
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/SteuerbareVBE/artikel.html?nn=877500
In den Ausführungen der Bundesnetzagentur sind Hinweise.
Der ein oder andere Netzbetreiber hat wohl schon extra Antragsformulare.
Ansonsten wohl formlose Antragstellung. Die Gewährung muss ab Antragstellung erfolgen auch wenn Netzbetreiber noch keine Vorkehrungen zur Dimmung vorgenommen hat.
Danke @Kalle999
Es gibt seit 1.4.2025 sogar noch ein Modul 3 dass mit Modul 1 kombiniert werden kann:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/SteuerbareVBE/start.html
Mit Modul 3 ist es über ein EMS möglich weitere Stromvergünstigungen zu erhalten, wenn die Wärmepumpe zu verschiebbaren Zeiten (HT / NT / ST) betrieben wird.
"Gemäß unserer Festlegung muss der Netzbetreiber ab April 2025 Verbraucherinnen und Verbrauchern ein zeitvariables Netzentgelt im Sinne von Modul 3 anbieten. Das Modul 3 kann nur in Kombination mit Modul 1 ausgewählt werden. Vorgesehen sind mehrere Zeitfenster mit drei Preisstufen der örtlich geltenden Netzentgelte (HT / NT / ST). Die Zeitfenster und Preisstufen werden kalenderjährlich festgelegt, gelten für das gesamte Netzgebiet und müssen in mindestens zwei Quartalen eines Jahres abgerechnet werden."
Die Frage ist jetzt was genau mit "EMS" gemeint ist und ob da zum Beispiel der E380CA Energie Meter von Viessmann zur EMS-Steuerung der Vitocal 250-A auch dazu gehört.
Weiß hier jemand genaueres?
Bei mir läuft alles über nur einen Zähler, also Haushalt und WP gemeinsam.
Wir wollten erstmal unseren tatsächlich WP Verbrauch abwarten bevor wir weiteres entscheiden.
Aktuell ist die Differenz bei unserem Anbieter zwischen Normal - zu WP Tarif und Anbetracht der Zusatzkosten für den 2. Zähler zu gering als daß sich das wirklich lohnt. Jährliche Ersparnis rund 30€.
Bzgl. der Module ist unser Versorger gerade dabei diese zuzuordnen. Wer keine eigene Wahl getroffen hat kommt in Modul 1 heißt es ja. Mal sehen was die Praxis dann bringt.
Nachdem ab SW 2440 die Dimmung über das 2adrige EVU Kabel laufen soll sind die Voraussetzungen vor Ort jedenfalls gegeben.
Jede weitere (kostenpflichtige) Investition muss sich ja auch erst mal amortisieren.
Wenn deine WP in 2024 oder später in Betrieb gegangen ist, müsste die Anlage doch bereits entsprechend beim Netzbetreiber angemeldet sein. Die Abrechnung nach Modul 1 soll automatisch über den Stromanbieter erfolgen. Ich bin selbst gespannt, wie bei mir die nächste Abrechnung ausfällt.
Hmmmm… 🤔
…und wer übernimmt die Anmeldung beim Netzbetreiber?
Macht das der Installateur oder der Elektriker?
Meine WP wird gerade eingebaut.
Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist Pflicht und kann vom Installateur oder Elektriker erfolgen.
IdR ist dies Bestandteil des Vertrages. Solltest du deine Auftragsunterlagen prüfen.
Wenn nicht geklärt dann spreche sie an
Bei Viessmann läuft das üblicherweise über den AdminProfi.
Einfache Anmeldung stromerzeugender Systeme | Viessmann Climate Solutions
Das ist die Möglichkeit wenn's der Installateur weiter delegiert und es müssen wohl noch etliches an Unterlagen bereitgestellt werden.
Auch Viessmann wird das für den Marktpartner nicht kostenlos machen.
Eigentlich gehört die Meldung doch zum Tagesgeschäft eines Heizungsinstallateur und/oder Elektriker. Und wenn's Betriebe vor Ort sind sollten die auch wissen wer zuständig ist und wie's geht
Danke euch! - Das wusste ich nicht.
Also in meinem Angebot zur Einbau der Vitocal 250-A steht die Anmeldung beim Netzbetreiber nicht explizit drin.
Es wird lediglich die Erstellung der zur Förderung notwendiger Unterlagen zur Förderung erwähnt.
Ich werde den Installateur bzw. den Elektriker dazu ansprechen.
Falls die "unwissend" sind bzw. sich widerspenstig zeigen:
Kann ich die Anmeldung auch selbst durchführen? - Wäre mir eh lieber, dann weiß ich genau was gemacht wurde.
Ich glaube nicht dass du da selbst was machen kannst. Mit der Meldung wird meines Wissens nach ja auch durch den ausführenden Handwerker die entsprechend den aktuell geltenden Richtlinien ordnungsgemäße Installation bestätigt.
Mach kein großes primborium drum sondern frag ihn einfach nett und freundlich bis wann er denn die Meldung vornimmt. Ich gehe nicht davon aus dass es da Ärger gibt.
Können Sie bestätigen, dass die elektrische Anschlußleistung der Vitocal 250-A.08 größer als 4,2 kW gemäß des §14a EnWG ist, so dass das Modul 1 und Modul 3 zur Anwendung kommen kann.
Danke!
Hab eben nochmal nachgesehen,
bei mir hat die Anmeldung und Fertigmeldung der Elektriker beim Energieunternehmen gemacht.
Siehe Datenblatt Seite 7
Durchlauferhitzer 8 kWh
Danke @Kalle999
Die Frage ist nur, ob „offiziell“ (also nach den Vorgaben von Paragraf 14a EnWG) der elektrische Durchlauferhitzer auch als steuerbarer Verbraucher zählt oder nur der Kompressor.
Weil, soweit ich gelesen habe, darf der Kompressor auf 4,2 kW reduziert werden aber nicht der Durchlauferhitzer.
Wo soll das stehen?
Du hast ja jetzt schon und unabhängig von einer Dimmung durch dritte die Möglichkeit den Durchlauferhitzer in 3 Leistungsstufen einzustellen. Nachdem diese Reduzierung aber jederzeit auch wieder änderbar ist und somit die volle Lstg ohne Rücksprache mit Netzbetreiber abrufbar wäre behält sich ja eben der Gesetzgeber die Möglichkeit der Dimmung vor und honoriert dies je nach gewählten Modul mit einer Entlastung beim Netzentgelt.
Du hast Recht - die Einschränkung dass der Heizstab nicht zur steuerbaren Verbrauchseinrichtung zählt gilt nur dann, wenn er über eine eigenständige Stromversorgung (z.B. über die PV-Anlage) angeschlossen ist.
Die Bundesnetzagentur (Link weiter oben in diesem Thread) schreibt dazu folgendes:
Die Regelungen gelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW.
Typische Beispiele für steuerbare Verbrauchseinrichtungen:
Daher gilt der Heizstab in der Wärmepumpe als Zusatz- oder Notheizvorrichtung ebenfalls als steuerbare Verbrauchseinrichtung, wenn er gemeinsam mit dem Verdichter an die gleiche Stromquelle (Stromnetz) angeschlossen ist. So interpretiere ich das jetzt mal...
Sorry für die mögliche Verwirrung dazu....🙈
Das positive an der ganzen Regelung ist eigentlich, daß, wenn überhaupt gedimmt werden sollte, die Anlage sowieso seltenst mehr als 4,2 kWh an Leistung benötigt.
In der Praxis werden wir somit fast keine Einschränkungen bemerken.
Der Durchlauferhitzer kam bei mir seit Montage im Juni 24 überhaupt noch nicht zum Einsatz. Und die WP selbst reißt die 4,2 kWh praktisch auch nie.