Viessmann erwähnt folgende Fördermöglichkeiten für Wärmepumpenstrom: https://www.viessmann.de/de/wissen/infos-und-tipps-zum-kauf/waermepumpenstrom.html Jährliche Rückerstattung oder günstigerer Strompreis wählbar Wenn Sie ab 2024 eine Wärmepumpe neu in Betrieb nehmen, bekommen Sie also immer Wärmepumpenstrom. Auf welche Weise Sie von den Vergünstigungen profitieren, können Sie dabei selbst entscheiden. Zur Wahl stehen zwei Module: Modul 1: Eine jährliche Rückerstattung in Höhe von 110 bis 190 Euro, die Ihr Energieversorger automatisch berücksichtigt, wenn Sie eine fernsteuerbare Wärmepumpe installieren. Wichtig zu wissen: Sowohl bei neuen als auch bei bestehenden Anlagen gelten die Regelungen nur dann, wenn die Wärmepumpen steuerbar sind und mindestens 4,2 kW Anschlussleistung haben. Liegt die Anschlussleistung unter diesem Grenzwert, gilt die Heizung nicht als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Der Netzbetreiber darf die Anlage dann nicht drosseln und Nutzer können nur konventionellen Haushaltsstrom beziehen. Die Aktivierung von Modul 1, 2 oder 3 ist in solch einem Fall nicht möglich. Meine Frage daher zur Vitocal 250-A-08: Welche Anschlußleistung hat diese Wärmepumpe? - liegt sie über den 4,2 kW, dann könnte ich über den Energieversorger eine Rückerstattung beantragen. Danke & Grüße Herbert
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