Ich habe meine WP seit September 2024 in Betrieb und bin damals meinem HB wegen der Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber auf die Füße getreten und er hat dann einen Elektromeister beauftragt, das zu erledigen. Die Anmeldung ist dann Anfang November 2024 erfolgt. Später bin ich dann auf den oben verlinkten Artikel von Finanztip gestoßen und habe mich im August 25 mit dem von Finanztip bereitgestellten Musterschreiben an meinen Stromversorger gewandt. Zwischenzeitlich hatte ich einmal dort nachgefragt, wobei man mir mitgeteilt hat, dass der Nezbetreiber die Eignung meines Zählers dafür bestätigt hat. Nach reichlich drei Wochen habe ich dann von diesem ein Vertragsangebot erhalten mit der Zusicherung, dass dieser Vertrag rückwirkend zum Zeitpunkt der Anmeldung der WP gilt. Nach Abschluss des neuen Liefervertrages habe ich dann für die knapp 2 Monate 2024 eine Gutschrift erhalten. Der Stromtarif ist zwar nicht wesentlich günstiger als der vorherige, aber 0,6 ct/kWh machen bei Wärmepumpenheizung im Jahr doch einiges aus und die jährliche pauschale Netzentgeltreduzierung beträgt knapp 150 €. Im August wurden zwar bei mir turnusmäßig die Stromzähler gewechselt aber der Einbau einer Steuermöglichkeit ist wohl momentan noch nicht vorgesehen bzw. noch nicht möglich. VG Jürgen
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