Benjamin Reuter hatte mir bei meiner Anfrage wertvolle Tipps gegeben. Der Kundendienst von Viessmann hat das Problem nun gelöst. Als ich dann die Rechnung von meinem Haus-und Hof-Installateur bekam, hat es mir die Sprache verschlagen. Fast 1.000,00 Euro = 1/8 des Neuwertes der Heizungsanlage mußte ich bezahlen.
Es wurden zig Teile am Brenner ausgetauscht. Die Spurensuche dauerte mehrere Stunden.
Nun meine Frage: "Gibt es eine Kulanzregelung bei der Firma Viessmann?"
Die Anlage ist gerade einmal 5 Jahre alt.
Falls ja, an wen und mit welchen Informationen muß ich diese richten?
Für eine direkte Rückantwort sage ich schon einmal im Voraus besten Dank.
Grüße von
A6
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo A6,
da ich dir das letzte mal so gut weiterhelfen konnte, dachte ich mir, ich versuche es gleich nochmal. 🙂
Generell muss ein Kulanzantrag durch deinen Heizungsfachbetrieb in unserer zuständigen Verkaufsniederlassung eingereicht werden.
Darin enthalten, sollte die Herstellnummer des Gerätes und der Grund für die gewünschte Kulanz, sein.
Jeder Kulanzantrag wird gesondert geprüft und im Einzelfall entschieden.
Ob bei einem 5 Jahre alten Gerät eine Kulanz gewährt wird, kann ich dir leider nicht sagen.
Falls zwischen deinem Heizungsfachbetrieb und unserer Verkaufsniederlassung nichts anderes vereinbart wurde, bestand ein Gewährleistungsanspruch auf alle elektronischen Bauteile, von zwei Jahren.
Schönen Gruß °be
Hallo A6,
da ich dir das letzte mal so gut weiterhelfen konnte, dachte ich mir, ich versuche es gleich nochmal. 🙂
Generell muss ein Kulanzantrag durch deinen Heizungsfachbetrieb in unserer zuständigen Verkaufsniederlassung eingereicht werden.
Darin enthalten, sollte die Herstellnummer des Gerätes und der Grund für die gewünschte Kulanz, sein.
Jeder Kulanzantrag wird gesondert geprüft und im Einzelfall entschieden.
Ob bei einem 5 Jahre alten Gerät eine Kulanz gewährt wird, kann ich dir leider nicht sagen.
Falls zwischen deinem Heizungsfachbetrieb und unserer Verkaufsniederlassung nichts anderes vereinbart wurde, bestand ein Gewährleistungsanspruch auf alle elektronischen Bauteile, von zwei Jahren.
Schönen Gruß °be
Hallo A6,
es ist zwar immer ärgerlich wenn mal was kaputtgeht, aber hast du eigentlich gelesen, was in deinem Anhang steht?
Das Öl ist verschmutzt, die Ölleitungen zum Tank falsch dimensioniert. Dass da die Ölpumpe kaputt geht ist doch klar, Zündelektroden sind übrigens Verschleißteile.
Was wohl VW sagen würde, wenn man das Auto mit verschmutztem Öl betreibt und dann Kulanz will? Beim Auto würde das niemand machen, bei der Heizung ist man in D eben nicht ganz so fürsorglich.
Der Feuerungsautomat ist zwar schon etwas früh kaputt, da aber auch die Störknopfverlängerung defekt ist frage ich mich, ob da vielleicht jemand unbemerkt dagegen gestoßen ist. Hatte schon mal den Fall, dass bei eine Brenner (eines anderen Herstellers) nicht lief, und es hat sich dann herausgestellt, dass die Brennerhaube verschoben und der Feuerungsautomat ausgehebelt war. Der Betreiber hat das nicht mal gemerkt. Als ich ihn fragte, was er vor der Störung im Raum gemacht hat, meinte er, Fahrräder in den Raum getragen. Dabei muss er wohl unbemerkt mit den Rädern gegen den Brenner gestoßen sein. Bei den größeren Brennerhauben von Viessmann zwar eine Beschädigung des Feuerungsautomaten unwahrscheinlicher, etwas Ähnliches könnte aber auch hier der Fall sein.
Trotzdem viel Erfolg beim Kulanzantrag.
Gruß
Heizing