Guten Abend,
ich habe in einem Doppelhaus mit getrennten Heizkreisen ein Gas-Brennwert-Kompaktgerät. Im Heizkreislauf 1 ist ein Wärmemengenzähler montiert, beide Doppelhaushälften haben sowohl Kaltwasser- als auch Warmwasseruhren (m³). Für die Abrechnung der vermieteten Doppelhaushälfte fehlt mir ein Warmwasser-Wärmemengenzähler. Laut meinem Heizungsklempner, kann man den in ein Kompaktgerät nicht einbauen. Nun habe ich ein Abrechnungsproblem. Denn mit der m³ - Differenz des Gaszählers, dem Wärmemengenzähler des Heizkreislaufes und den Wasseruhren kann ich nicht den Heizenergieverbrauch für Warmwasser des Mieters ermitteln.
Welche Problemlösungen gibt es?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe.
Michael
Für eine korrekte Abrechnung der Heizkosten in Mehrfamilienhäusern mit Wärmemengenzählern werden benötigt:
- Warmwasserzähler (und Kaltwasserzähler) für jede Wohnung
- je ein Heizungs-Wärmemengenzähler für jede Wohnung
- ein gemeinsamer Wärmemengenzähler für das Brauchwasser aller Wohnungen
Der gemeinsame Wärmemengenzähler für das Brauchwasser wird normalerweise in die Vor- und Rücklaufleitungen eingebaut, die den Heizkessel mit dem externen Brauchwasserspeicher verbinden.
Ich wüsste auch nicht, wo man bei einem Kompaktgerät einen Wärmemengenzähler einbauen sollte. Das sehe ich wie dein Heizungsbauer.
Hinweis: Bei Zweifamilienhäusern, bei denen der Eigentümer die eine Wohnung bewohnt und der Mieter die andere, dürfen auch einfachere Abrechnungsverfahren gewählt werden. Diese müssen allerdings mit den Vorgaben des Mietvertrags übereinstimmen.
Danke MacVito
Wichtig für mich: Ich muss selbst verstehen, wie ich abrechnen kann, damit ich's dem Mieter auch erklären kann. Als Laie bin ich für jeden Vorschlag dankbar. Also Mehrfamilienhäuser interessieren mich nicht nur das Doppelhaus = Zweifamilienhaus. In der einen Doppelhaushälfte wohnen meine Eltern.
Ich habe also die Gasdifferenz für das komplette Doppelhaus (m³ - Heizung und Warmwasser), jede Doppelhaushälfte hat Warmwasseruhren (auch hier werde ich die Differenz haben). Und im Heizkreislauf der Fremdmieter habe ich für die Heizung einen Wärmemengenzähler in kWh.
Wie wird daraus eine Abrechnung?
Das müsstest momentan ausrechnen. Allerdings ohne eventuelle Abstrahlverluste. Du hast ja durch die WW-Wasserzähler den Gesantverbrauch an WW. Mit dieser Zahl müsstest nun berechnen, wieviel Energie für die Erwärmung genutzt wurde.(die Berechnung sollte hinreichend genau erfolgen, da der Wärmekoeffizient immer gleich ist. Steht bei 1,16kWh/m³,um es um ein K zu erwärmen.) Und dazu brauchst noch, wie kalt das eintretende KW und wie hoch die WW-Soll eingestellt ist.
Alternativ dazu könntest auch ein Verhältnis 70/30 ansetzen. Sprich 70% der Gesamtenergiemenge für Heizung, 30% für Warmwasser. Das wäre das vereinfachte Verfahren.
Für das nächste Mal unbedingt einen WMZ für den Speicher nachrüsten. Das vereinfacht die Abrechnung ungemein.
Lies mal hier:
Ob die strengen Abrechnungsregeln (nach der Heizkostenverordnung) für Mehrfamilienhäuser gelten oder ob vereinfacht abgerechnet werden darf, kann ich dir nicht sagen.
Das hängt davon ab, ob der Vermieter selbst eine der beiden Wohnungen bewohnt. Du hast von deinen Eltern geschrieben.
Entscheidend ist also, wer ist der Vermieter?
Lies da mal nach:
Besonderheiten bei der Nebenkostenabrechnung für ein Zweifamilienhaus
Außerdem: Entscheidend sind immer die Formulierungen des Mietvertrags. Also, was steht im Mietvertrag? Wenn dort "Abrechnung nach Heizkostenverordnung" steht, muss nach den strengen Regeln für Mehrfamilienhäuser abgerechnet werden, auch wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt.
Ich sehe deine erste Aufgabe darin, festzustellen, ob eine Abrechnung nach der Heizkostenverordnung erforderlich ist oder nicht.
Im Zweifelsfall beantwortet dir dies ein Berater von Haus&Grund oder auch der Mieterschutzverein.
@mmchenmstr2 Was meinst du mit "Ich habe also die Gasdifferenz für das komplette Doppelhaus (m³ - Heizung und Warmwasser), ..."?
1.) Die 70/30%-Angabe (oder 50/50%) in Mietverträgen bezieht sich nicht auf das Verhältnis von Heizung/Warmwasser, sondern auf die Abrechnung 70% nach Verbrauch und 30% nach Fläche.
2.) Wie oben geschrieben, geht eine Nachrüstung eines Wärmemengenzählers für die Warmwasserbereitung nicht, weil es sich um ein Kompaktgerät handelt. Kompaktgeräte sind in Fällen, wo die Heizkostenverordnung gilt, völlig ungeeignet.
3.) Gilt die Heizkostenverordnung, so ist ein Wärmemengenzähler für das Warmwasser seit 2015 Pflicht.
Dann muss er halt rechnen.
Wobei man hier festhalten muss,dass die Abrechnung in der Familie bleibt ? Da muss man das nicht allzu streng sehen.
Die beiden entscheidenden Fragen sind aus meiner Sicht:
Gilt die Heizkostenverordnung?
Was steht im Mietvertrag?
@Franky Das bleibt eben nicht in der Familie, weil eine Doppelhaushälfte an einen "Mieter" vermietet ist.
Hatte ich nur falsch verstanden. In einer Hälfte wohnen seine Eltern,die andere aber ein Fremdmieter.
Dann muss er rechnen. Bleibt nix anderes übrig.
Und ein WMZ für den Speicher vermutlich nicht reinpassen wird,kann auch ein Wasserzähler für den Speicher eingebaut werden. Das ,,vereinfacht,, die Sache etwas,weil man schon die Gesamtmenge an WW hat und so auch den Gesamtverbrauch an Energie berechnen kann.
@Franky Hast du schlecht geschlafen?
Du kannst doch nicht den evtl. geforderten Wärmemengenzähler durch einen Warmwasserzähler ersetzen.
1.) Der Warmwasserzähler kriegt nicht mal mit, ob da 20°C oder 60°C warmes Wasser fliest.
2.) Ein Wärmemengenzähler ermittelt den Wärmestrom und über der Zeit aufintegriert die Wärmeenergie, die bei richtiger Einbaustelle im Heizwasserbereich (also zwischen Kessel und Speicher) in den Brauchwasserspeicher übertragen wird.
Hinweis: Durch den Einbau im Heizwasserbereich (nicht im Frischwasserbereich) werden auch die Wärmeverluste des Brauchwasserspeichers und der Zirkulation erfasst und dem Warmwasseranteil zugeschlagen.
zur Erinnerung:
Wärmestrom = Massenstrom * spez. Wärme Wasser * Temperaturdifferenz (Vor-/Rücklauf)
Ich sag ja,umrechnen. Natürlich kann ich mit der Gesamtwassermenge,welche in den Speicher fließt,auf den Gesamtverbrauch an Energie kommen. Ich hab ja einmal die Ausgangstemperatur und die Endtemperatur. Der Wärmekoeffizient ist immer gleich.
Und in beiden Haushälften ist jeweils ein WW- Zähler ist dann nur noch eine Dreisatzaufgabe.
Und wie erfasst deine Warmwasseruhr die Stillstandsverluste im Brauchwasserbereich? Also der nicht ungewöhnliche Fall bei Zweifamilienhäusern: 300 l Speicher mit Zirkulation und gelegentlich wenig Warmwasserabnahme über die gesamte Nutzungszeit.
Nochmal: Gilt die Heizkostenverordnung, ist der Wärmengenzähler auch im Brauchwasserbereich Pflicht.
Gilt sie nicht, steht einer "kreativen" Heizkostenabrechnung, allerdings immer unter Beachtung der Vereinbarungen, die im Mietvertrag stehen, wenig im Weg.
Gilt die Heizkostenabrechnung nicht, würde ich die Aufteilung von Heizkosten / Warmwasserkosten nach den Berechnungen des Vitodens vornehmen. Unter der Kachel "Gasverbrauch" stehen die verbrauchten qbm Gas für Warmwasser und Heizung.
Gilt die Heizkostenverordnung, dann gibt es zwei Möglichkeiten:
1.) Die sehr teure Lösung: Vitodens 333 durch Vitodens 300-W, B3HG + Brauchwasserspeicher ersetzen, mit Wärmemengenzähler zwischen Kessel und Speicher. Natürlich wird jeder vernünftig denkende Mensch versuchen, diese teuere Lösung zu vermeiden. Deshalb Vorschlag 2.
2.) Absprache mit dem Mieter treffen, dass der Gasverbrauch für Warmwasser und Heizung entsprechend den Angaben des Vitodens ermittelt werden kann. Ich hoffe, dass der Mieter und der Mietvertrag dem nicht im Wege steht.
Tja,die Angaben in der Therme dürfen nicht für eine Abrechnung herangezogen werden. Weil die Zahlenwerte eben nicht gemessen werden.
Und das bei meiner Methode die Verluste nicht gerechnet werden,hatte ich weiter vorne schon erwähnt.
Das Kind ist hier schon in den Brunnen gefallen. Nachträglich kannst eh nix mehr dran ändern. Daher kannst nur von den Zählerwerten ausgehen.
Eine tatsächlich rechtsgültige Abrechnung kannst so natürlich nicht machen. Hier muss man sich einigen.
Wenn die Heizkostenverordnung nicht gilt, würde ich in jedem Fall die Angaben des Vitodens bevorzugen.
Was soll denn bei fehlendem Wärmemengenzähler genauer messen, deine Warmwasseruhr, die nicht mal die Verluste erfasst?
Außerdem: Als Argumentationshilfe gegenüber dem Mieter sind die Vitodens-Angaben durchaus brauchbar. Kommt doch direkt aus der Elektonik des Vitodens übers Internet auf das Handy. Das macht auch optisch was her. 😉
Gilt die Heizkostenverordnung oder ist im Mietvertrag explizit auf die Heizkostenverordnung verwiesen, geht das natürlich nicht.
WMz ist nicht immer Pflicht:
https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__9.html
im Übrigen gilt die Heizkostenverordnung nicht bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wovon der Vermieter eine Wohnung bewohnt. Das ist beim TE ja wohl der Fall.
Soweit ich da überblicken konnte,ist der TE zwar Vermieter,wohnt aber nicht selbst drin.
Und auch Verluste werden mit berücksichtigt. Da der TE zur Berechnung auch den Gaszählerstand heranziehen muss. Sprich,das,was tatsächlich verbraucht wurde.
Das lese ich bisher auch so. Der Themenstarter hat das nicht ganz klar beschrieben. Wenn das so ist, dass der Vermieter nicht im Haus wohnt, gilt üblicherweise die Heizkostenverordnung.
Absatz (2) der Heizkostenverordnung lässt aber ein Hintertürchen offen: Wäre der Einsatz eines Wärmemengenzählers nicht zumutbar, darf mit der Schätzformel geschätzt werden.
Die Frage ist dann also, ob der Ersatz des Kompaktgeräts durch einen neuen Vitodens + Brauchwasserspeicher zumutbar ist oder nicht.
Für mich ist das nicht zumutbar.
Ob das bei einem Rechtsstreit so durchgeht, wäre eine Frage an Juristen. Bei der neuen Heizung geht es um Kosten in der Größenordnung von ca. 15000 €, je nachdem....
Das wäre nach meinem Geschmack nicht zumutbar.
Wie kommst du auf 15000€?
Mein neuer Vitodens 200-W 19 kW, B2HF mit 160 l Edelstahlbrauchwasserspeicher, (ohne Wärmemengenzähler), neue Verrohrung, neue Abgasanlage, Entsorgung der alten Ölheizung (Tankentsorgung kostete extra) hat alles zusammen etwas über 15000 € gekostet. Das waren bei uns hier die Preise Anfang 2023, als alle eine neue Öl- oder Gasheizung wollten.
Kein Heizungsbauer wollte den Auftrag damals haben. Auch nicht "mein" Heizungsbauer, der den Auftrag dann im Frühjahr 2023 doch annahm und die Heizung im August 2024 einbaute. Die Brocken lagen über ein Jahr bei mir im Keller.
Das kann ja gut sein,aber ich dachte,es geht um die Verbrauchsabrechnung? Die Einbaukosten trägt eh der Vermieter.
Um 13.20 Uhr wolltest du noch wissen, wie ich auf 15000 € komme. Hast du das um 13.58 Uhr schon vergessen?
Das kommt mir jetzt so langsam vor wie bei Till Eulenspiegel.
Mir scheint eher,als wärst du durch den Wind.
Der TE hat ein Problem mit seiner Abrechnung zum Verbrauch.
Und mittendrin bringst du die Kosten einer neuen Heizung ins Spiel .Warum ?
Es gibt eine vermietete Doppelhaushälfte, ergo wohnt er in der zweiten selber, oder die steht leer.
Nein. Er( der TE) hat ein Doppelhaus vermietet. In einer Hälfte wohnen seine Eltern,in der anderen wohnt faktisch ein wildfremder Mieter.
Und natürlich soll es für beide eine Verbrauchskostenabrechnung geben. Leider fehlt mindestens eine wichtige Grösse.
Also Familie, quasi er selbst 😜