In meinem Einfamilienhaus, das ich nicht selbst bewohne, wurde 1992 eine Öl-Heizung mit VE-I Brenner von Viessmann eingebaut. Da sie nun in Kürze 30 Jahre alt wird, habe ich die Frage, ob diese Heizung gem. EnEV spätestens 2022 ausgetauscht werden muss, oder ob hierfür eine der Ausnahmen ( Brennwert- / Niederteparaturkessel ) gilt und ich noch Zeit bis 2026 habe ?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
entscheidend hierfür sind der Kessel und die Regelung am Kessel.
Welcher Brenner ist egal.
Hier ist eine Liste mit alten Kesseln:
Wenn dein Kessel als Niedertemperatur gekennzeichnet ist, ist eine Vorraussetzung erfüllt.
Zusätzlich muss eine Aussentemperatur abhängige Regelung verbaut sein. Das erkennt man z.B. am Vorhandensein eines Ausstentemperaturfühler.
So eine Regelung kann aber auch noch nachgerüstet werden.
Hallo,
entscheidend hierfür sind der Kessel und die Regelung am Kessel.
Welcher Brenner ist egal.
Hier ist eine Liste mit alten Kesseln:
Wenn dein Kessel als Niedertemperatur gekennzeichnet ist, ist eine Vorraussetzung erfüllt.
Zusätzlich muss eine Aussentemperatur abhängige Regelung verbaut sein. Das erkennt man z.B. am Vorhandensein eines Ausstentemperaturfühler.
So eine Regelung kann aber auch noch nachgerüstet werden.