Wie ist die normale Garantiezeit auf Vitodens 200-W. Hinweis auf Edelstahlt Wärmetauscher oder 10 Jahres-Garantieverlängerung ist nicht gemeint!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo arturmahlke,
die Gewährleistungsbedingungen werden im Vertragsverhältnis zwischen dir und deinem Heizungsfachbetrieb vereinbart.
Sollte es sich um die Erneuerung einer Bestandsanlage handeln, beträgt der Gewährleistungszeitraum 2 Jahre. Handelt es sich um eine komplette Neuanlage (inkl. Heizkörper, Fußbodenheizung, etc.) gilt ein Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren. Hier sprechen wir von einem sogenannten großen Werksvertrag. Falls Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, kannst du das nur gegenüber deinem Heizungsfachbetrieb. Dieser wiederum kann seine Gewährleistungsansprüche als unser Vertragspartner bei uns geltend machen.
Wie bereits hier beschrieben: Bitte wende dich diesbezüglich an deinen Heizungsfachmann.
Beste Grüße °jo
Hallo arturmahlke,
die Gewährleistungsbedingungen werden im Vertragsverhältnis zwischen dir und deinem Heizungsfachbetrieb vereinbart.
Sollte es sich um die Erneuerung einer Bestandsanlage handeln, beträgt der Gewährleistungszeitraum 2 Jahre. Handelt es sich um eine komplette Neuanlage (inkl. Heizkörper, Fußbodenheizung, etc.) gilt ein Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren. Hier sprechen wir von einem sogenannten großen Werksvertrag. Falls Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, kannst du das nur gegenüber deinem Heizungsfachbetrieb. Dieser wiederum kann seine Gewährleistungsansprüche als unser Vertragspartner bei uns geltend machen.
Wie bereits hier beschrieben: Bitte wende dich diesbezüglich an deinen Heizungsfachmann.
Beste Grüße °jo
zur Unterscheidung Gewährleistung und Garantie
s. hier http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/einkaufen-in-der-eu/ihre-rechte/gewaehrleistung-un...
Es ist ein häufiger Irrtum, dass die Gewährleistung immer beim Hersteller geltend zu machen ist. Dem ist nicht so. Wenn du z.B. in einem Supermarkt eine Haartrockner kaufst, ist für die Gewährleistung nicht der Hersteller sondern der Händler zuständig. Etwas anderes wäre, wenn der Hersteller z.B. eine freiwillige 8-Jahres-Garantie abgibt. Dann wäre er der Ansprechpartner.
Gruß
Heizing