Hallo! Möchte mich auch mal wieder melden, immer mit dem Hinweis, es geht hier um einen Standort in Österreich. Wie bereits einmal geschrieben, wenn noch innerhalb von Gewährleistung: Schriftliches Ansuchen an Heizungsbauer, Verweis auf dieses Forum, sowie Dokumentation (wann, wie, was) Wenn eine Ablehnung (wie hier schon geschrieben von VM kommt) oder ein Kostenangebot, dann schriftliche Antwort/Ablehnung verlangen Konsumentenschutz oder Vertragsrechtsschutz beauftragen Die hier geschriebene Ablehnung von VM passt nicht mit der Kommunikation im Forum zusammen. Ich vermute hier mal interne Kommunikationsschwierigkeiten. Vertragspartner ist in erster Linie der Heizungsbauer, wenn der schon nicht mehr kooperativ ist oder sich engagiert zeigt, dann muss er auch damit leben das die Gewährleistungsansprüche in erster Linie an ihn gerichtet werden und er dann seinen Rechtsschutz aktivieren darf. Ganz ehrlich, positiv das VM uns hier so schreiben lässt. Andere Medien würden schon zensieren. wie schon mal erwähnt, wenn ich aber so ein technisches Hilfsforum für Endverbraucher einrichte, welches dankenswerterweise auch supportet wird, dann lasst ihr grade bei einem ganz heiklen Thema viel Kundenzufriedenheit liegen. Zu meinem Fall, ist aktuell noch in Abklärung. jedoch bisher kein Widerstand vom Heizungsbauer oder seitens Viessmann. liegt vielleicht auch an der Viesmann-Vertretung in unserer Region?!? (Bessere Kundenorientierung vielleicht) 🤔 LG
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