Schwierig. Der HB hat hier sogar die Pflicht,nachzubessern. Die Gelegenheit müsst ihr ihm bieten. Natürlich kostenlos für euch. Solltet ihr einen anderen HB beauftragen,müsste dieser extra bezahlt werden. Die Leistungen fallen in die Gewährleistung des HB. Ob er euch den Mängelbericht zeigen muss,kann ich nicht sagen. Weil,der Auftrag zum Kundendiensteinsatz kam ja vom HB.Und ich würde meinen,der Bericht steht dem Auftraggeber zu.
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