@Guennie schrieb: Aber hier könntest Du dennoch Glück haben, denn - bei uns in Ö ist es zumindest so....ob das in DE auch so ist, dazu müsstest Du aber einen Juristen bei Euch fragen : In Ö ist die Gewährleistung auf unbewegliche Sachen 3 Jahre. Und eine Heizungsanlage mit deren Komponenten gilt bei uns in Ö als unbewegliche Sache.....ob das in DE auch so ist, kann ich Dir hier leider nicht einwandfrei beantworten, denke aber schon, das es auch hier so ist.....habe zb. folgendes gefunden: Ausschnitte aus verschiedenen Beiträgen: .......Damit ist aber die gesamte Heizungsanlage in allen ihren Teilen ein Teil des Gebäudes und keine "bewegliche Sache" im Sinne von § 19 BHG oder: ........Die festverbauten Bestandteile des Gebäudes fallen als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks i.S.d. § 94 BGB unter die Grunderwerbsteuer. Hierzu zählt z.B. auch die Wärmepumpe als Bestandteil der Heizungsanlage, selbst wenn sie neben dem Haus steht und nur durch ein paar Kabel und Schläuche verbunden ist. Wenn Deine Anlage unter 3 Jahre ist, könntest Du Glück haben, und Dich eventuell darauf berufen..... lg Guennie Interessant: Mein HB (auch Ö) sprach auf meine diesbez. Anfrage von einer Gewährleistungsfrist für die WP , WW-Kessel usw, von 2 Jahren.
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