Nein, das ist eine logische Schlussfolgerung. EnEV 2014 | Abschnitt 3 | § 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, ab 2015 nicht mehr betreiben. Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn die vorhandenen Heizkessel Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind, Er hätte dann also schon 2015 getauscht werden müssen. Sollte die Alteigentümerregelung gegriffen haben, greift diese auch weiterhin.
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