Das ist eine interessente Rechtsauffassung, höre ich zum ersten mal. Wobei es auf ein Protokoll nicht ankommt, die vorbehaltlose Zahlung steht einer Abnahme gleich. Würde mich aber interessieren, was da herauskommt. Da aber das Gerät montiert und angeschlossen wurde, gehe ich von einem Werkvertrag aus. Das Abgassystem wurde sicher auch erneuert, die Anschlüsse gasseitig, heizungs- und sanitärseitg hergestellt. Das ist schon was anderes als die im Urteil zitierte Küche, bei der sich auch der BGH um eine Einordnung drückt und das an das an das Berufungsgericht zurückverweist.😉 Ich würde der Firma schon noch etwas Zeit geben, es ist nicht so selten, dass noch ein paar Kinderkrankheiten zu beheben sind, bis alles optimal läuft. Bei der Vaillant kann auch was sein und Viessmann ist technisch wirklich besser. Was bei den Wandgeräten allgemein wichtig ist, ist dass die Heizkurve nicht zu hoch ist. Dann strömt ausreichend Wasser durch das Gerät. Wenn du eine Mischer hast (normalerweise nur bei Fußbodenheizung) solltest du die Differenztemperatur auf 1K stellen, s. hier auf S. 72 und 73 5855200VSA00007_1.PDF (viessmann.com) Gruß Heizing
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