Hallo @Patrick_Zarges , das ist nun eine sehr interesante Darstellung. Eine Funktionsgarantie stellt die Funktion, bzw. die Ersatzteilversorgung und Reperatur im Schadenfall, sicher. Auch ich habe die Anlage unter der Annahme angeschafft, das selbstverständlich mögliche finanzielle Schäden durch einen längeren, nicht vom nutzer verursachten Schaden, abgegolten werden, da diese ja ganz offensichtlich dadurch entstanden sind, das die Anlage ihre (garantierte) Funktion nicht erfüllt. Das dies nur aus Kulanz möglich sein soll, wage ich zu bezweifeln, auch wenn diese Klausel in den AVB so vorkommt, ist doch die Funktionsfähigkeit der Anlage als ganzes, also vorallem die Stromerzeugung, ein wesentlicher Bestandteil des gekauften Produktes. Es ist für Ersatz zu sorgen, sollte der Vertag nicht vollständig erfüllt werden können (bspw. aus Gründen des Ersatzteilmangels). Da man den Strom wohl kaum ersatzweise "liefern" kann, bleibt folglich nur der finanzielle Ausgleich. Es wird mit sicherheit Ausfallzeiten geben, die man als Besitzer "akzeptieren" muss, da niemand erwarten kann, das am nächsten Tag der Techniker vor Ort ist und das Problem lösen kann. Wie lang solche Ausfallzeiten sein dürfen, bevor Schadensersatz aus oben genannten Gründen forderbar ist, würde im ernstfall wohl auch gerichtlich geklärt werden können. Kaum vorstellbar ist jedoch, das ein wesentliches Merkmal der Anlage dauerhaft (Wochen oder Monate) funktionsunfähig bleiben kann, ohne das eine Pflicht des Schadensersatzes entsteht. Eine andere Variante im Extremfall wäre wohl nur die Rückabwicklung, da, wie beschrieben, ein wesentlicher Vetragsbestandteil scheinbar über längere Zeit nicht erfüllt werden kann. Grundsätzlich dürften solche Dinge zu einer weiteren Verunsicherung des Kunden beitragen, welche aufgrund einiger im Internet diskutierter Fehler, subjektiv sowieso schon gewachsen ist.
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