Guten Tag!
In der Montage- und Serviceanleitung für die Wärmepumpe steht:
Temperaturwächter |
Bei Fußbodenheizkreisen muss ein Temperaturwäch- ter als Maximaltemperaturbegrenzung für Fußboden- heizung in den Vorlauf eingebaut werden. |
Nach dem Auslösen des Temperaturwächters endet die Raumbeheizung über den jeweiligen Heiz-/Kühl- kreis. |
Dieser Temperaturwächter löst aus, sobald die Vorlauf- temperatur den eingestellten Wert überschreitet. |
Mein Heizungsbauer weigert sich, einen Temperaturwächter einzubauen. Ein Maximalbegrenzer sei nicht vorgesehen und möglich. Das habe er mit Allendorf so abgestimmt.
Meine Frage lautet: Was ist richtig?
Ich kenne die Maximalbegrenzung bei einer FBH eher als Anlege-Thermostat,welcher bei Erreichen der Temperatur die Umwälzpumpe abschaltet,aber nicht das ganze Gerät. Weil,es könnte ja durchaus sein,dass es mehrere Heizkreise gibt.
Habe ein ähnliches Problem allerdings mit meiner 252A mit nur einem Heizkreis habe auch auf dieser community die **bleep**e direkt an Viessmann gestellt. Leider bis jetzt keine Antwort. Auch hier geht es darum ob ein Temperaturwächter für die Maximalttemperatubegrenzung der Fußbodenheizung eingebaut werden muss und wie der dann eigebunden werden kann. Weil eben auch in dieser WP Temperaturen über 50° für die Warmwasser Erwärmung erzeugt werden die bei Fehlfunktion des Vierwegeventil oder Softwarefehlern durchaus in den Heizkreis gelangen können. Jedenfalls gibt es einen Temperaturwächter von Viessmann Bestell NR. 7151729 genau für diesen Zweck also muss er auch in bestimmten Konstellationen auch benötigt werden. Meiner Meinung nach muss die FB immer damit abgesichertz werden. Mein Installateur meint ebenfalls wäre nicht notwendig.
Falls du damit eine Pflicht meinst: die gibt's tatsächlich nicht. Ein STB für eine FBH wird aber empfohlen. Der wirkt aber nicht auf die Wärmepumpe oder Therme,sondern nur auf die Pumpe der FBH.